Frage: Erstausstattungsgeld?

Ich bin der Zeit noch Teilzeitangesellt (566 Euro netto) und beziehe keine sonstigen Leistungen vom Amt. Meine Frage ist kann ich trotzdem elder wie zum Beispiel Schwangerschaftsmehrbedarf u. Erstausstattungsgeld beantragen?

Mitglied inaktiv - 07.05.2010, 11:30



Antwort auf: Erstausstattungsgeld?

Hallo, das kann ich Ihnen nicht ausrechnen, in erster Linie bekommen HArtz IV Empfänger diese Dinge. Aber bei dem geringen Verdienst könnte es sein, dass Sie einen Anspruch haben - das hängt auch vom Verdienst des KV ab Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.05.2010



Antwort auf: Erstausstattungsgeld?

Ruf mal beim Gesundheitsamt an und sage , dass Du einen Antrag bei der Stiftung Mutter und Kind stellen möchtest. Die Beraten Dich dann, sagen Dir welche Unterlagen Du brauchst und geben Dir einen Termin. Wir haben auch keine staatlichen Gelder, sind aber finanziell an der Grenze und haben von dieser Stiftung 700 Euro bekommen für Erstausstattung und so. Nach der Geburt reicht man die Geburtsurkunde nach und gut ist.

Mitglied inaktiv - 07.05.2010, 13:07