Hallo Frau Bader, ich war jetzt mit meiner Tochter zu einer Therapie im Schwarzwald und gewohnt haben wir in einer FeWo. Meine Tochter ist schwerbehindert und 5 Jahre alt. In der letzten Nacht hat sie leider ins Bett gepiselt. Ich hatte eigentlich Vorkehrungen (Betteinlage) getroffen, damit die Matratze geschont wird. Jetzt kam am letzten Tag die Vermieterin der FeWo auf mich zu und meinte, sie müsse die Matratze erneuern, wegen dem Urin. Kosten (angeblich) 150 €. Ich habe allerdings im Internet schon welche für 30 € gesehen. Die Matratzen sind mindestens 10 Jahre alt und hatten schon mehr als 1 Fleck. Wie sieht es hier mit Deliktfähigkeit und Aufsichtspflichtverletzung aus? Ich bin der Meinung, sie ist nicht deliktfähig und ich kann nachts nicht meiner Aufsichtspflicht nachkommen. Vorkehrungen habe ich ja getroffen. Außerdem meine ich, hier wäre nur der Zeitwert zu ersetzen, der bei 10 Jahren ja nicht so hoch sein kann. Wie sehen sie das? Muss ich die Matratze zahlen? Und nein, haftpflichtversichert sind wir derzeit nicht.
von ALF0709 am 21.09.2014, 21:42