Hallo, unser Sohn ist im März 2 geworden und geht auch seit dem in den Kindergarten. Ab nächste Woche finden wieder die Waldwochen im Kindergarten statt, d. h. die Kinder gehen zwei Wochen in den Wald. Unser Sohn ist das einzige Kind unter 3 Jahren. Wir sind der Meinung, dass unser Sohn für die Waldwochen noch zu klein ist. Er ist noch ein Windelkind und er ist auch sehr lebhaft und läuft auch gern weg. Im Wald hat er ja keine feste Begrenzung, wie im Kindergarten. Ferner gibt es ja auch noch giftige Pflanzen und Pilze und die Kinder müssen vom Abgabepunkt einen längeren Fußweg bis in den Wald zurücklegen. Wir haben mit der Kindergartenleitung gesprochen, sie sagt aber, dass sie auch noch 40 andere Kinder hat und nicht auf alle Kinder Rücksicht nehmen kann. Unser Kindergarten ist verpflichtet, auch Kinder unter 3 Jahren aufzunehmen, hat man da als Eltern nicht das Recht, dass dann auch eine Betreuung für die Kinder altersgerecht stattfindet. Wir werden wohl unseren Sohn 2 Wochen zu Hause lassen. Viele Grüße Melsen212
Hallo Melsen212
Bitte versuchen Sie herauszufinden wer dem Kindergarten diese Pflicht auferlegt hat. Fragen Sie ggf. einmal beim Träger nach, wie die Verantwortung der Einrichtung während dieser Waldwochen aussieht. Kann diese Verantwortung nicht getragen werden, dürfen meiner Ansicht nach Kinder unter 3 Jahren auch nicht aufgenommen werden.
Müssen Sie Ihren Sohn auf Grund dieser nicht zu leistenden Aufsichtspflicht zuhause lassen können Sie eigentlich auf Rückerstattung der für diesen Zeitraum zu leistenden Beiträge bestehen.
Fragen Sie doch hierzu aber bitte auch noch mal bei unserer Rechtsberatung, Nicola Bader nach:
http://www.rund-ums-baby.de/recht/
Liebe Grüße und: bis bald?
Hallo habe ich einen rechtlichen Anspruch, bei Eigenbetreuung zu Hause, das Geld für die zwei Waldwochen wieder zu bekommen. Viele Grüße Melsen212
von
Melsen212
am 25.06.2012, 17:21
Antwort auf:
Erstattung Kindergartenkosten bei Eigenbetreuung
Hallo,
das kann man so pauschal nicht beantworten.
Es kommt auf den geschlossenen Vertrag an und auf die Frage,ob objektiv eine Betreuung des Kindes vorgenommen werden kann.auch wesentlich ist, ob Kinder unter drei an dieser Wald Woche nicht teilnehmen können. All das kann ich auf die Ferne schwer beurteilen.
Eine freiwillige Erstattung wird sicherlich nicht stattfinden, wenn, müssten sie klagen. Und dann würden eben genau diese Fragen im Raum stehen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.06.2012
Antwort auf:
Erstattung Kindergartenkosten bei Eigenbetreuung
Nur wenn die Einrichtung eine angemessene Betreuung während der Waldwochen objektiv nicht gewährleisten kann. nur weil Sie subjektiv Igren Sohn zu klein finden reicht für einen Erstattungsanspruch nicht, wenn die Betreuung gewährleistet wäre.
Überlegen Sie vielleicht mal, ob das für Ihren Sohn nicht eine tolle Erfahrung wäre. Sie gehen doch sichtlich mit ihm auch auf Wiesen und in Wälder und lassen ihn in Gärten und Wohnungen spielen in denen erfahrungsgemaess viel mehr giftige Pfanzen zu finden sind als im deutschen Wald.
von
Lina_100
am 25.06.2012, 18:33
Antwort auf:
Erstattung Kindergartenkosten bei Eigenbetreuung
Die Sache ist ja die, dass unser Sohn der Einzige ist der unter 3 ist. Letztes Jahr haben Sie die Gruppen geteilt, Kinder von 2-4 Jahren waren Wiesenforscher, wurden normal im Kindergarten abgegeben und es wurden kleine Sparziergänge mit den Kindern gemacht und die Kinder ab 4 bis 6 Jahren waren Waldkinder. Die Begründung war letztes Jahr es gibt zu viele kleine Kinder die am sauber werden sind und noch zu viele Windelkinder. Daran hat sich zu diesem Jahr aber nichts geändert. Nur die Kindergartenleitung hat sich geändert. Magnus ist ein sehr sehr lebhaftes Kind und nimmt auch noch sehr viele Dinge in den Mund. Im letztes Jahr waren wir mit Magnus 3 x im Krankenhaus. Wir als Eltern haben große Bedenken unser Kind 2 Wochen in den Wald zu schicken. Unsere Tochter ist erst mit 3 in den Kindergarten gegangen und wir hatten bei den ersten Waldwochen riesige Probleme. Unser Sohn ist jetzt noch ein Jahr jünger, als unsere Tochter damals. Aber wir haben noch einmal ein Gespräch mit dem Pfarrer und der Kindergartenleitung. Ich habe mir jetzt noch einmal die MVO für Tageseinrichtungen ausgedruckt. Da sind mir schon einige Sachen aufgefallen, woran sich die neue Kindergartenleitung nicht hält. Dann habe ich wenigstens eine rechtliche Grundlage, auf die ich mich berufen kann. Viele Grüße
von
Melsen212
am 25.06.2012, 20:52