Frage: Erschein

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich des Erscheines. Mein Vater ist vor 3 Monaten urrplötzlich verstorben, so dass ich mich jetzt um alle Formalitäten kümmern muss. Wir haben bereits ein Testament (handschriftlich) von meinem Vater beim Nachlassgericht eingereicht. Darüber haben wir eine Bestätigung usw. erhalten. Meine Mutter als Erbin hat Kontovollmacht usw. Die Immobilie muss im Grundbuch noch auf meine Mutter umgeschrieben werden. Z.Zt. steht Sie nur zu Hälfte im Buch. Benötigen wir dafür Erbschein? Muss man die Immobilie zwingend umschreiben lassen? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar, da ich gehört u gelesen habe, dass ein Erbschein nicht gerade günstig ist. Viele Grüße sendet Martina

Mitglied inaktiv - 07.02.2009, 11:41



Antwort auf: Erschein

Hallo, bitte die Hinweise lesen - ich klann Ihnen nur entgeltlich über meine E-Mail nicola.bader@kanzleibader.de antworten. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.02.2009