Ersatztätigkeit beim Nebenjob vor Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ersatztätigkeit beim Nebenjob vor Beschäftigungsverbot

Hallo zusammen. Ich bin in Vollzeit 40h/ Woche (8-16:30) Bürotätigkeit und in einem Minijob für 10/ Woche (4-6 Uhr) als Zustellerin beschäftigt. Ich versuche schwanger zu werden. Nun ist meine Kollegin bereits schwanger und bekäme aufgrund der Nachtarbeit ein Beschäftigungsverbot. Nun meinte unser Chef sie wird in die Tagschicht versetzt. Nun ist meine Frage was ich tun soll wenn er mich bei einer SS in die Tagschicht versetzt. Ich kann meinem Hauptarbeitgeber ja nicht einfach sagen ich komme erst später um meinen Nebenjob zu erfüllen. Beide AG wissen vom Umfang der jeweiligen Beschäftigung. Welche Rechte habe ich? Vielen Dank für die Antworten.

von Mama90 am 02.09.2019, 17:09



Antwort auf: Ersatztätigkeit beim Nebenjob vor Beschäftigungsverbot

Hallo, bzgl. der Arbeitszeit stimme ich Uriah zu. Ansonsten kommt es darauf an, was im Vertrag steht. Wenn da nichts zu den Arbeitszeiten steht, ist eine Versetzung möglich. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.09.2019



Antwort auf: Ersatztätigkeit beim Nebenjob vor Beschäftigungsverbot

Pro Woche darf ein Arbeitnehmer nach dem Gesetz höchstens 48 Stunden arbeiten. Das heißt, dass dein Minijob mit 10 Std. pro Woche illegal ist - die Summe der Arbeitszeiten liegt ja demnach bei 50 Std/Woche und damit 2 Std. über der erlaubten Höchstgrenze. Hat denn dein Hauptarbeitgeber diesem Minijob zugestimmt? Die Frage ist hier nicht nur, welche Rechte du hast, sondern auch welche Rechte deine Arbeitgeber haben. Dein Arbeitgeber kann dich ohne weiteres samstags in der Tagschicht einsetzen. Und zwar bis zu 5 Std. die Woche, denn für Schwangere ist eine Höchstarbeitzeit von 90 Std. in der Doppelwoche erlaubt. Darüber hinaus sind 3 std. pro Woche als Beschäftigungsverbot möglich, die können von der Krankenkasse an den Arbeitgeber erstattet werden. Aber das was illegal war/ist, erstattet keine Krankenkasse.

Mitglied inaktiv - 02.09.2019, 17:52



Antwort auf: Ersatztätigkeit beim Nebenjob vor Beschäftigungsverbot

Vielen Dank für die schnelle Antwort.Ja, meine AG haben der Tätigkeit zu gestimmt. Im Jahr gesehen bin ich bei 48 Stunden pro Woche. Auch wenn das wiederum relativ ist. Naja, Minijobs sind oft nicht so legal, die wenigsten bekommen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, obwohl es die Pflicht es zu bezahlen. Wo kein Kläger da kein Richter. Die Antwort hilft mir auf jeden Fall weiter. Danke nochmal

von Mama90 am 02.09.2019, 18:08



Antwort auf: Ersatztätigkeit beim Nebenjob vor Beschäftigungsverbot

Nee, so läuft das nicht. Pro Woche darf ein Arbeitnehmer nach dem Gesetz höchstens 48 Stunden arbeiten, und zwar für 48 Wochen im Jahr, da ihm gesetzlich mindestens vier Wochen Urlaub zustehen. Das Arbeitszeitgesetz geht also von einer maximalen Arbeitszeit von 2.304 Stunden pro Jahr aus. Du hast gesagt: 40 h/Wo beim Hauptarbeitgeber, 10 Std/Wo im Nebenjob, das geht so nicht. Ob andere Minijobs legal sind oder nicht, ist hier nicht die Frage.

Mitglied inaktiv - 02.09.2019, 18:49



Antwort auf: Ersatztätigkeit beim Nebenjob vor Beschäftigungsverbot

Wenn in deinem Vertrag nicht drin steht das du nur nachts arbeitest, dann kann der AG dich auch tagsüber einsetzen. Unabhängig von der Frage ob du schwanger bist. Ist es ein reiner Nachtvertrag, kann es dich nicht versetzen, selbst dann nicht wenn schwanger. Aber auch dann nicht wenn du nicht schwanger bist.

von Felica am 02.09.2019, 20:03



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