Muss der Arbeitgeber bei Versetzung auf einen Ersatzarbeitsplatz auch den Durchschnittslohn wie im Beschäftigungsverbot bezahlen.
von susimaus am 11.12.2014, 16:40
Muss der Arbeitgeber bei Versetzung auf einen Ersatzarbeitsplatz auch den Durchschnittslohn wie im Beschäftigungsverbot bezahlen.
von susimaus am 11.12.2014, 16:40
Hallo, na klar. Liebe Grüße NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.12.2014