Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit für unser 1. Kind in Elternzeit (3 Jahre). Diese würde am 05.02.2013 enden. Nun erwarte ich ein 2. Kind, voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 01.12.2012. Während der Elternzeit habe ich NICHT mehr gearbeitet. Der Personalberater meines AG behauptet nun, ich könnte die Elternzeit des 1. Kindes durch die Mutterschutzzeit für das 2. Kind (MS ab 20.10.2012) auf Antrag vorzeitig beenden und würde OHNE vorher noch einmal zu arbeiten trotzdem Mutterschaftsgeld von Krankenkasse UND v.a. auch den AG-Zuschuss erhalten. Zudem behauptet er, ich könnte den "verfallenden" Elternzeitanteil des 1. Kindes (20.10.12 bis 05.02.13) anschließend noch problemlos an die Elternzeit des 2. Kindes anhängen. Entsprechen diese - mir doch fast zu positiv erscheinenden - Aussagen denn den rechtlichen Tatsachen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen! TinaH81
von TinaH81 am 19.06.2012, 21:35