Ich möchte eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen und als "Ehenamen" meinen Geburtsnamen nehmen...Problem: meine Kinder sind in meiner letzten Ehe einbenannt worden. Vorher führten sie meinen Geburtsnamen...Können meine Lebensgefährtin und ich dennoch die Kinder einbenennen, obwohl es ja deren ursprünglicher Geburtsname wäre?
Mitglied inaktiv - 17.06.2011, 17:36
Antwort auf:
erneute einbenennung...
Hallo,
ich denke, es geht, wenn der Ehemann zustimmt (Sorgerecht)
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.06.2011
Antwort auf:
erneute einbenennung...
Der Vater? Der brauchte bei der Einbenennung vorher schon kein ok geben... jetzt soll es aber eine eingetragene Lebenspartnerschaft werden...da soll es doch anders laufen, oder???
Mitglied inaktiv - 27.06.2011, 12:08