Liebe Frau Bader, nach Geburt meines Sohnes im Aug. 2012 endet mein Elterngeld in 2 Wochen und ich wollte wieder Teilzeit arbeiten.In meiner letzten Ss hatte ich ein Bv und es ist nicht ganz klar,ob ich nicht wieder eines bekomme.Auf welches Gehalt hätte ich dann Anspruch?Auf mein volles von vor der letzten Geburt oder auf das Teilzeitgehalt,das ich eigentlich jetzt bekäme?Das ist allerdings mit meinem Ag nur mündlich abgesprochen,einen anderen Vertrag außer meinem Vollzeitvetrag habe ich nicht unterschrieben. Geht das überhaupt,direkt mit einem Bv zu starten? Liebe Grüße MURMEL
von Murmel880 am 15.08.2013, 14:39