Frage: Erneute Schwangerschaft

Liebe Frau Bader, mein Sohn wurde am 27.09.2001 geboren und ich habe 3 Jahre Erziehungsurlaub beantragt. Jetzt wurde bei mir eine erneute Schwangerschaft festgestellt und der Geburtstermin soll der 17.02.2004 sein. Wie verhalte ich mich genüber meinem Arbeitgeber? Ich würde wieder gerne 3 Jahre Erziehungsurlaub für unser zweites Kind beantragen, gilt der dann ab dem Geburtstermin oder ab 27.09.2004? Wie verhält es sich mit dem Mutterschaftsgeld, daß ich 6 Monate nach Geburt meines ersten Kindes vom Amt bekommen habe, steht es mir wieder zu? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank für Ihre Mühe Mit freundlichen Grüßen Melanie

Mitglied inaktiv - 04.07.2003, 10:35



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft

Hallo, es gilt das selbe wie für das erste Kind. Der EU schließt sich an den ersten an und geht bis zum 3. Geburtstag des 2. Kindes. Gruß, Nb

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.07.2003



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft

Der Erziehungsurlaub für das erste Kind läuft ganz normal weiter und anschließend kannst Du bis zum 3. Geburtstag des zweiten Kindes Erziehungsurlaub beantragen Mutterschaftsgeld bekommst du nur den Krankenkassenanteil

Mitglied inaktiv - 04.07.2003, 12:34



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