Frage: Erneute Schwangerschaft

Guten Tag! Ich habe für meinen Sohn bei meinem Arbeitgeber drei Jahre Elternzeit angegeben und diese laufen im Oktober diesen Jahres nun aus. Jetzt bin ich erneut schwanger. Bislang war ich in der zeit nicht mehr arbeiten gewesen und mein Arbeitgeber hat meine Krankenversicherung übernommen. Da jetzt die Geburt des Kindes außerhalb der jetzigen Elternzeit liegt weiß ich nicht wie es mit der erneuten Elternzeit aussieht? Steht mir wieder Elternzeit zu und bin ich somit Krankenversichert? Oder Muss ich mich und meine Kinder selbst versichern? Im Moment waren die noch über mich familienversichert. Vielen Dank für ihre Hilfe!

von Littlemo2005 am 07.08.2013, 15:02



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft

Hallo, nach ihrer Schilderung nicht davon aus, dass sie nach der ersten Elternzeit noch wieder arbeiten bevor der zweite Mutterschutz beginnt. Dann gilt alles wieder wie bei der ersten Schwangerschaft. Sie erhalten Elterngeld, Mutterschaftsgeld und haben einen Anspruch auf Elternzeit. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.08.2013



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft

So wie beim ersten. Zwischen Elternzeitende und neuem Mutterschutz ganz normal arbeiten gehen.

von Sternenschnuppe am 07.08.2013, 16:13



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft

Das kann ich in meinem Job nicht, da ich Röntgen müsste etc..Außderdem habe ich ein gutes Verhältnis zu meinem Arbeitgeber und möchte ehrlich sein. Besteht den Anspruch auf Elternzeit wenn die Schwangerschaft während der bestehenden Elternzeit statt findet?

von Littlemo2005 am 07.08.2013, 20:31



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft

Dann läuft es auch wie beim ersten Kind. Ab Ende Elternzeit bis Ende Mutterschutz wirst Du ein Beschäftigungsverbot erhalten wenn er Dich nicht woanders einsetzen kann. Du bekommst das was Du vertraglich verdienen würdest wenn Du nun nicht schwanger wärest. Ab Geburt Elternzeit wie lang Du nehmen möchtest. Verstehe nicht so ganz wieso Du meinst dass da nun was anders ist. Du bist schwanger, hast Kündigungsschutz und Anrecht auf 3 Jahre pro Kind, beziehungsweise bis das kleinste 3 ist auf jeden Fall.

von Sternenschnuppe am 07.08.2013, 22:35



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