Erneute Schwangerschaft während der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erneute Schwangerschaft während der Elternzeit

Guten Tag, ich habe eine Frage bezüglich meiner Lohnfortzahlung. Ich befinde mich noch in meiner Elternzeit, die ich für drei Jahre mit meinerm Arbeitgeber festgelegt habe. Nach einem Jahr Elternzeit bin ich als Aushilfe eingesprungen, da meine Kollegin schwanger wurde. Nach vier Monaten die ich in der Zahnarztpraxis als Aushilfe gearbeitet habe, bin ich erneut schwanger geworden. Mein Arbeitgeber erteilte mir Beschäftigungsverbot. Nun habe ich gehört, dass ich meine Elternzeit quasi stilllegen kann und erneut mein volles Gehalt bekommen müsste, da ein Aushilfsjob ( 450€) keinen Einfluss auf den eigentlichen Vertrag hat. Auf dem Konto sind allerdings diesen Monat nur die 450 € eingegangen. Ich würde mich freuen wenn Sie mir ein bisschen Licht in die Sache bringen würden, denn ich erhalte nirgendwo klare Antworten. Auch habe ich im nachhinein noch erfahren, dass ich hätte garnicht als Aushilfe beschäftigt werden dürfen, da ich noch gestillt habe. Ich danke Ihnen schon Mal im Vorrraus für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüssen Stella , W.

von Stellunia1985 am 28.02.2014, 18:34



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft während der Elternzeit

hallo, Sie bekommen ind em BV das, was Sie ohne Bv bekämen. Also Minijob. Sonst stünden Sie duch die SchwS ja viel besser da als ohne. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.03.2014



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft während der Elternzeit

Das geht nur für den neuen Mutterschutz, alles andere wäre Betrug. Bist Du schon im Mutterschutz ? Dass Du noch stillst wusste der AG oder nicht ?

von Sternenschnuppe am 28.02.2014, 19:12



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft während der Elternzeit

Also ich habe hier im Forum mal gelesen das man die Elternzeit nicht einfach still legen kann um dann dank BV das volle Gehalt zu kassieren. Und ich glaube das generell eine schon genehmigte Elternzeit nicht so leicht frühzeitig beendet werden kann als z.b. eine Verlängerung wenn man von erst genehmigten 2 auf dann doch drei Jahre gehn will muss der Arbeitgeber zustimmen. Andersrum muss er das nicht. Sei froh das du zumindest Teilzeit gearbeitet hast, so bekommst du die 450. wenn du einfach so in Elternzeit schwanger wirst und nix arbeitest brauchst du ja auch kein BV, weil du ja nichts arbeitest.

von littlestarling82 am 28.02.2014, 22:44



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