Erneute Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot. Welche Berechnung ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erneute Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot. Welche Berechnung ?

Hallo Ich bin am Ende des Erziehungsurlaubes sehr frisch schwanger geworden. In der ersten Schwangerschaft bekam ich aufgrund meiner Arbeit ein Beschäftigungsverbot. Dieses werde ich nach Rücksprache mit dem Arzt jetzt auch wieder erhalten. Meine Frage : Welches Geld werde ich dann bekommen ? Das, was ich während der ersten Schwangerschaft erhalten habe ? Ich habe im Erziehungsurlaub 2 Monate innerhalb der Elternzeit wenige Stunden gearbeitet, dieses aber abgebrochen, weil die Betreuung meines Sohnes nicht gesichert war. Vielen Dank für Rat Panija

Mitglied inaktiv - 23.11.2009, 14:02



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot. Welche Berechnung ?

Hallo, Sie bekommen das, was Sie jetzt ohne BV erhalten würden Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.11.2009



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