Sehr geehrte Frau Bader,
unsere erste Tochter wird im Oktober 3 Jahre alt,am 14.10.15 endet meine 3 jährige Elternzeit.
Nun bin ich in der 8. Woche erneut schwanger,voraussichtlicher Geburtstermin ist der 11.01.2016
Von Beginn der ersten Schwangerschaft war klar,dass es nicht möglich sein wird,bei meinem alten Arbeitgeber wiedereinzusteigen. So dass ich so oder so zu Hause geblieben und mich arbeitslos gemeldet hätte. Aber wie ist das Vorgehen jetzt ?
Muss ich jetzt eine Kündigung schreiben / gekündigt werden um trotzdem Arbeitslosengeld beantragen zu können?
Bekomme ich Mutterschutz?
Habe ich ein Recht auf Mutterschaftsgeld?
In welcher Höhe fällt das Elterngeld aus?
Kann die Elternzeit erneut verlängert werden ( 4. Jahr )?
Mit freundlichen Grüßen
von
DeniseBusch
am 01.06.2015, 20:13
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft kurz vor Ende der Elternzeit
Hallo,
schaffen Sie nicht die kurze Zeit im Unternehmen? Das würde viele Vorteile bringen. Ansonsten werden Sie gesperrt und Sie müssen genau abklären, wie es mit der KK und dem MG ist.
Wirklich blödes Timng.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.06.2015
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft kurz vor Ende der Elternzeit
Puh, doofes Timing.
Wann genau beginnt der neue Mutterschutz ?
Du solltest alles daran setzen bis zum Mutterschutz im Unternehmen zu bleiben.
Eigenkündigung bedeutet Sperre beim Arbeitsamt von 3 Monaten.
Kein Mutterschutzgeld, keine neue Elternzeit.
Es gibt kein 4. Jahr Elternzeit. Mit Zustimmung des AG könntest Du unbezahlten Urlaub nehmen bis zum Mutterschutz. Musst dann aber vermutlich Deine Krankenkasse selbst zahlen oder familienversichern über den Mann.
Ohne Einkommen beträgt das Elterngeld 300€
von
Sternenschnuppe
am 01.06.2015, 21:00