Sehr geehrte Frau Bader,
im Januar 2013 habe ich meine Tochter bekommen und habe 2 Jahre Elternzeit angemeldet. Das Elterngeld haben wir auf 2 Jahre gesplittet.
Nun bin ich erneut schwanger und der Entbindungstermin wäre der 30.07.2014.
Wie wird das neue Elterngeld berechnet?
Danke im vorraus
von
lidka30
am 23.11.2013, 19:30
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft in der Elternzeit
Hallo,
nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.11.2013
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft in der Elternzeit
Aus dem Einkommen der Monate:
Feb - Mai 2014 (4 Monate)
und
Apr - Nov 2012 (8 Monate)
Weitere Berechnungsbeispiele findest du hier im Forum...
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 24.11.2013, 23:08