Erneute Schwangerschaft in Elternzeit von Kind 1?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erneute Schwangerschaft in Elternzeit von Kind 1?

Hallo Frau Bader, Ich bin Zahnarzthelferin und wurde im jahr 2015 Schwanger daraufhin bekam ich ein BV da ich am Patienten nicht mehr arbeiten durfte und anderweitig keine beschäftigung mehr möglich war aufgrund der größe der Praxis. Da ich ja ein BV hatte bekam ich während der Schwangerschaft mein volles Gehalt. Nach der Geburt habe ich 2 Jahre Elternzeit beantragt und Basiselterngeld auf 1 jahr. Nun ende 2016 Planen wir ein 2 kind: Nun meine Fragen: Ich bekomme mein Letztes Elterngeld im März 2017 Wenn ich jetzt Schwanger werden würde, kann ich die Elternzeit von Kind 1 mit der letzten Elterngeldzahlung beenden, aufgrund der erneuten Schwangerschaft.? Bekomme ich nach dem Elterngeld von Kind 1 bis zur Geburt von Kind 2 mein volles gehalt so wie vor der Geburt von Kind 1? Steht mir ein erneutes BV zu aufgrund der Vorgeschichte? Bekomme ich das gleiche Elterngeld wie bei Kind 1? Ich freue mich auf Ihre Antworten Vielen Dank schon im Voraus

von NINA5294 am 22.12.2016, 19:35



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft in Elternzeit von Kind 1?

Hallo, Sie können die EZ erst am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.12.2016



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft in Elternzeit von Kind 1?

EZ vorzeitig beenden um volles Gehalt übers BV zu beziehen ist nicht möglich. Du könntest die EZ zum Beginn des nächsten Mutterschutzes beenden und somit volles Geld von AG & KK im Mutterschutz erhalten. Wenn Du nun schwanger würdest käme das Kind nicht vor Sep. 17. Für das neue Elterngeld zählen 12 Monate Einkommen. Elterngeld ist kein Einkommen. Alle Monate nach März 2017 gehen mit O,00€ in die Berechnung ein. Kein optimaler Plan. . .

Mitglied inaktiv - 22.12.2016, 21:04



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft in Elternzeit von Kind 1?

Ein BV ist ab 2017 eh die absolute Ausnahme. Zudem wird neuerdings geprüft ob Du das Gehalt hättest überhaupt erarbeiten können. Stichwort Kinderbetreuung. Könntest Du das nicht , dann würdest Du Dir sonst einen Vorteil schaffen durch vortäuschen. Genau deswegen wird es nun sehr verschärft. Elternzeit zum Zwecke eines BV zu beenden geht eh nicht. Erst arbeiten, dann schwanger werden, so ist der richtige Weg in Deiner Situation.

von Sternenschnuppe am 22.12.2016, 21:12



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