Erneute Schwangerschaft bei vorhandener elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erneute Schwangerschaft bei vorhandener elternzeit

Schönen guten Tag Frau Bader, Ich hoffe sie können mir helfen. Ich habe am 11.12.2015 unsere Tochter bekommen und habe dann auch 3 Jahre Elternzeit beantragt. Nun ist diese bald zu Ende und wir erwarten nun unser zweites. Das wird vorraussichtlich im Juni 2019 kommen. Wie ist das nun mit dem Arbeitsverhältnis, Geld etc.? Vertrag ist unbefristet und ich musste dann im Januar wieder arbeiten. Können sie mir helfen? Wie das jetzt alles abläuft?

von JacquelineWillms am 07.10.2018, 21:11



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft bei vorhandener elternzeit

Hallo, ich kann das Problem nicht erkennen. SIe gehen nach der EZ wieder arbeiten und dann in Mutterschutz. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.10.2018



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft bei vorhandener elternzeit

Nun, Du gehst am 11. Dezember wieder zur Arbeit (da sind die 3 Jahre Elternzeit vorbei) und dann 6 Wochen vor der Geburt des 2. Kindes in den Mutterschutz.

von Andrea6 am 07.10.2018, 21:36



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft bei vorhandener elternzeit

wenn du mit dem AG nichts vereinbart hast, gehts du ganz normal vollzeit (bzw. das was du vor der elternzeit hattest) wieder arbeiten udn dann, wei andrea schreibt, wieder in den mutterschutz. hast du gar keinen kontakt zum arbeitgeber? dass du gar nicht weißt, was wann wie wo? seltsam..

von mellomania am 08.10.2018, 05:19



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft bei vorhandener elternzeit

Wieso musst du im Januar erst wieder arbeiten? Wie kommst du darauf. habt ihr Betriebsferien oder hast du Urlaub nach der EZ. oder meinst du du hättest 3 Jahre plus Mutterschutz, das wäre falsch. 3 Jahre EZ enden immer am tag vor dem 3ten Geburtstag, sprich am Geburtstag hat man den ersten Arbeitstag. Länger geht nicht. Du wirst also wirklich am 11.12.18 ganz normal wieder zur Arbeit gehen bis zum erneuten Mutterschutz. kannst du das nicht, musst du mit dem Ag reden wie ihr die zeit überbrückt. Egal wie, es kann aber eigentlich nur zu deinem Nachteil sein. Da du dich meines Wissens nach 3 Monate vor Ablauf mal mit dem AG besprechen solltest die das nach der EZ weiterlaufen soll, würde ich das man schnellstens machen. Von der erneuten Schwangerschaft musst du erst einmal nichts sagen, weil sehr frisch, es bietet sich der Fairness halber aber an.

von Felica am 08.10.2018, 17:22



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