Guten Tag, momentan befinde ich mich in 2 jähriger Elternzeit. Vor der Elternzeit hatte ich einen genehmigten Minijob. Gerne möchte ich Diesen im 2. Jahr meiner Elternzeit wieder aufnehmen. Meine Frage nun ist, muss ich meinen Hauptarbeitgeber erneut um Erlaubnis fragen, oder ihn in Kenntnis setzen, weil es jetzt in der Elternzeit ist, oder gilt die bereits erteilte Genehmigung von vor der Elternzeit? Außerdem, muss ich meinen Hauptarbeitgeber über Veränderungen des monatlichen Stundenumfangs des Minijobs informieren, solang dies im Minijob Bereich bleibt? ( bei der damaligen Genehmigung hatte ich ca. 10 h/Monat angegeben, möchte aber jetzt 26h/Monat arbeiten) Vielen Dank für eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen Christina H.
von Chrissi123456789 am 01.12.2017, 23:10