Frage: Erneute Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich habe mein Kind im Juli 2015 bekommen und hatte zunächst bei meinem Arbeitgeber 13 Monate Elternzeit beantragt. Aufgrund des fehlenden Kita Platzes habe ich die Elternzeit um 1 Monat nachträglich verlängert. Seit September arbeite ich wieder vollzeit. Da mein Mann jetzt auch wieder arbeiten geht und wir die Frühbetreuung nicht mit gutem Gewissen für unsere Tochter in Anspruch nehmen können, habe ich nun meine Arbeitszeit vorübergehend für 3 Monate auf 34 Stunden kürzen lassen - durch einen Zusatzvertrag. Nun wächst uns die ganze Arbeit und die Schwierigkeiten unserer Tochter in der KITA über den Kopf und ich überlege, ob ich erneut Elternzeit beantragen sollte, um auf 30 std zu gehen. Ist das möglich? Einen Anspruch habe ich doch erst ab Juli 2017 wieder, da man sich doch für 2 Jahre festlegen muss, oder? Nach der neuen Regelung darf ich die Elternzeit doch in 3 Abschnitten nehmen, korrekt? Die Verlängerung für 1 Monat zählt doch aber nicht als neuer Abschnitt, oder? Danke VG Jupiter

von Jupiter am 02.11.2016, 21:46



Antwort auf: Erneute Elternzeit

Hallo, Sie können mit Frist 7 Wo erneut EZ beantragen liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.11.2016



Antwort auf: Erneute Elternzeit

Wegen nur 4 Stunden weniger wollt ihr so viel Aufwand betreiben? Da würde ich lieber auf 20 oder 25 Stunden runter gehen. Dann spürst du auch eine wirkliche Entlastung.

Mitglied inaktiv - 02.11.2016, 21:54



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