Liebe Frau Bader, ich habe mich vor der Geburt für zwei Jahre Elternzeit festgelegt, mit dem Hintergedanken, das dritte später noch in Anspruch nehmen zu können. Habe das dritte aus Unwissenheit aber nicht beim AG angekündigt. Nun möchte ich wissen, ob das dritte Jahr (oder ein anderer kleinerer Zeitraum) dennoch möglich ist oder ob es bereits durch die Nicht-Ankündigung verfallen ist. Womöglich ist es umsetzbar, aber vermutlich in jedem Fall vom OK des Arbeitgebers abhängig? Ich befinde mich in einem unbefristeten Teilzeitarbeitsverhältnis. Meine Arbeit habe ich im November 2014 wieder aufgenommen (Geb.datum der Tochter: 28.09.2013). Bei unserer älteren Tochter (19.04.2011) bin ich ebenso verfahren, Wiederaufnahme der Tätigkeit war August 2012. Nach meinem Verständnis der Gesetzeslage steht mir das dritte Jahr noch zu, allerdings bin ich sehr unsicher. Vielen Dank für Ihren Rat. Freundliche Grüße, wiebke t.
von wiebke t. am 14.06.2016, 11:12