Liebe Frau Bader,
Zur Planung diverser Überweisungen und Planung von Zahlungszielen bis 31.12.2018 steht nun folgende Frage im Raum
Elterngeldplus und Partnerschaftsbonus vom 15.02.2017 bis 15.06.2019
Vom 01.01.2019 bis 15.06.2019 weder Gewinn noch Verlust, wird vom Steuerberater mit eigener GuV und gemäß Zahlungsflussprinzip/Konto nachgewiesen. Ab 16.06.2019 bis 31.12.2019 Gewinn 40500 Euro. In Steuererkläung 2019 Gesamteinnahmen 41000 aus Selbstständiger Tätigkeit.
Frage 1) Muss ich wirklich nichts zurück zahlen im Bezugszeitraum?
Frage 2) Bei Geburt vom nächsten Kind in 2020 bekomme ich dann wieder den vollen Elterngeldanspruch in Höhe von 900 Euro/1800 Euro?
Frage 3) Ich muss wirklich wieder einen Gewinn von 41000 Euro haben um den vollen Anspruch zu haben und es wird nicht der Gewinn 2016 (auch 41000) berücksichtigt, oder?
Besten Dank!
Ps.: Schwangerschaft ist wegen nötiger ICSI etwas planbar
von
Bine200
am 05.12.2018, 17:41
Antwort auf:
Erneut voller Anspruch EG nach EG-Plus (Freiberufler)
Hallo,
bitte lesen Sie die Hinweise und fragen Sie allgemeiner.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.12.2018
Antwort auf:
Erneut voller Anspruch EG nach EG-Plus (Freiberufler)
Aber wie sieht es in der Zeit vom 15.02.2017 bis 31.12.2018 aus?
Da hast du ja auch Elterngeld bezogen, hast du da auch keinen Gewinn erzielt?
Partnerschaftsbonusmonate und Elterngeld Plus bilden einen gemeinsamen "Pool", sprich dein Gewinn in den normalen Elterngeld Plus Monaten wird auch in den Partnerschaftsbonusmonaten angerechnet und umgekehrt.
Solange du tatsächlich nachweisen kannst, dass du insgesamt (!) da keinen Gewinn erzielt hast, dann musst du auch nichts zurück zahlen.
Deine Berechnungsgrundlage für das in 2020 geborene Kind wird das Jahr 2019 sein, daher musst du dort mindestens 2770 EUR netto (!) im Schnitt pro Monat Gewinn erzielen, damit du wieder den Höchstbetrag bekommst.
von
Dojii
am 06.12.2018, 07:33
Antwort auf:
Erneut voller Anspruch EG nach EG-Plus (Freiberufler)
Vielen Dank dir,
nein, ich habe in der EG Zeit keinen Gewinn gemacht. Du hast mir geholfen. Ich rufe noch mal bei der EG Stelle an und versichere mich 100% das das Zahlungsflussprinzip auch unter dem Jahr angewandt wird.
Wie ich das allgemeiner Formulieren soll -keine Ahnung. Vielleicht sind die Daten nicht nötig. Die sollten nur eine Hilfestellung sein.
von
Bine200
am 07.12.2018, 12:10