Frage: Erneut schwanger in Elternzeit

Hallo, ich befinde mich noch bis zum 09.09.16 in elternzeit (2 jährige) und wollte dann die nächsten Wochen meine Elternzeit eigentlich verlängern da ich kein Kita Platz hab für meine Tochter und weil ich nicht will da ich keinen Kontakt zu meinen Chefs habe. habe jetzt erfahren das ich wieder schwanger bin. Ich würde wieder ein Beschäftigungsverbot bekommen da ich in einer Zahnarztpraxis angestellt bin. ich hab noch keinen Tag gearbeitet. Habe Elterngeld auf einen Jahr beantragt sodass wir nur noch Kindergeld bekomme Bekomme ich das selbe Geld wie vor der elternzeit oder wie läuft das dann ab?? Und wie teile ich das ganze genau per Postweg meinen AG mit? Lg

von Liya0909 am 05.06.2016, 13:35



Antwort auf: Erneut schwanger in Elternzeit

Hallo, ich würde es auch nicht machen. Der AG kann Sie ja zB an den Empfang setzen - er muss nur rauskriegen, dass Sie keinen betreuungsplatz haben. Ich würde verlängern bis Beginn des neuen Mutterschutzes. Aber vllt. bin ich da zu ehrlich Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.06.2016



Antwort auf: Erneut schwanger in Elternzeit

Du verlängerst bis zum neuen Mutterschutz und bekommst dann wieder Mutterschutzgeld wie beim ersten Kind. Alles andere wäre Betrug, da Du weder arbeiten kannst, noch willst. Dein AG kann es testen und Dich am Empfang einsetzen, dann fliegt auf dass Du gar keine Betreuung hast und gar nicht arbeiten könntest.

von Sternenschnuppe am 05.06.2016, 13:39



Antwort auf: Erneut schwanger in Elternzeit

Ich würde es riskieren. Wenn Du noch nix schriftlich hast, kannst Du es ja probieren. Es geht ja bestimmt um eine Menge Geld und Recht ist Recht. Noch liegt meiner Meinung nach kein Betrug vor. Du hast noch nix beantragt oder unterschrieben. Deine Hintergedanken kann Dir keiner Nachweisen. Kann z.B. die Oma Kind 1 im schlimmsten Fall betreuen? Du musst nur mit der Konsequenz leben können doch zu arbeiten, wenn Dein AG Verwendung für Dich hat. Wie Sternenschnuppe ja auch schon schrieb. Das Risiko müsstest Du eingehen und im Zweifel eben zur Arbeit marschieren. Bei meinem Zahnarzt plante jetzt auch eine mit sofortigen BV. Eine Woche war sie Zuhause. Der Chef hat sich in der Zeit überlegt, was schon lange mal erledigt werden müsste. Jetzt digitalisiert sie freudig alte Patientenakten und hatte keine Betreuung. Die musste sie sich aus dem Hut zaubern. Eine weitere Schwangere sitzt nur am Empfang und macht Telefon und Termine. Die nächste Schwangere hat bestimmt Glück und darf die Zeit Zuhause genießen, mangels Verwendung. Du kannst die Lage ja bei Euch mal einschätzen. Unsere Planung sieht übrigens auch ein 2 Kind vor. Deswegen beantrage ich bewusst nur 1 Jahr Elternzeit und nehme auch keine Änderung meiner Arbeitszeit vor. Kitaplatz ist beantragt. Vermutlich läuft es auch in der 2. Schwangerschaft auf ein BV hinaus aber wenn ich es nicht erhalte, kann ich wegen Resturlaub und Überstunden dennoch komfortabel arbeiten. Dies wäre ja dann auch der Fall, wenn die Schwangerschaft nicht wie gewünscht eintritt. Ob ich das System mit den Gedanken ausnutze? Eher nicht. Recht ist Recht. Alles Gute :-)

Mitglied inaktiv - 05.06.2016, 17:27



Antwort auf: Erneut schwanger in Elternzeit

Klar, versuchen kann sie es. Aber sie muss sich den Konsequenen klar sein wenn das auffliegt. Da das Klima ja offenbar eh mies ist, kann das gewaltig nach hinten losgehen. Kann .....

von Sternenschnuppe am 05.06.2016, 18:11



Antwort auf: Erneut schwanger in Elternzeit

Auffliegen kann ja in dem Sinne nix, wenn sie bereit ist, auch im Fall x auf Arbeit auf der Matte zu stehen. Ihre Gedanken und Spekulationen kann ja keiner kennen. Entweder sie hat Glück, bekommt das BV und 100 % Lohn oder sie muss die paar Monate eben durchziehen und bekommt auch ihren Lohn. Ich würde die EZ nicht verlängern und mich im Zweifel hinschleppen, BV hin oder her, allein wegen der Höhe des nächsten Elterngeldes... sonst sieht es ja ziemlich mau aus bei der Konstellation :-)

Mitglied inaktiv - 05.06.2016, 20:11



Antwort auf: Erneut schwanger in Elternzeit

Sie hat aber keine Betreuung und offenbar ein schlechtes Verhältnis zum AG. Es liest sich nicht so, als wenn sie auch nur einen Tag da arbeiten könnte oder wollte. Daher der dringende Rat die möglichen Konsequenzen zu überdenken und ggf. jetzt schon einen Plan machen für den Fall X.

von Sternenschnuppe am 05.06.2016, 20:14



Antwort auf: Erneut schwanger in Elternzeit

Erschleichen von Leistungen bleibt es. Ohne Schwangerschaft würde sie gar nicht arbeiten können und wollen, die Krankenkasse soll das nun finanzieren. Fair ist das nicht.

von Sternenschnuppe am 05.06.2016, 20:16



Antwort auf: Erneut schwanger in Elternzeit

Was ist schon heutzutage fair, Sternenschnuppe :-) Ich habe zig alte Klassenkameraden, die einfach keinen Bock haben zu arbeiten und auch immer Wege finden, sich bei Bewerbungsgesprächen besonders dumm anzustellen. Ist auch nicht fair, denen gegenüber die wirklich Hilfe brauchen und denen die es zahlen müssen ;-). Grundsätzlich verstehe ich was Du meinst. Es war nicht ihre Absicht wieder zu arbeiten aber sie könnte ja jetzt umdenken und doch arbeiten wollen. Betreuung lässt sich doch organisieren. Die Lage der Fakten ist im Moment noch so, dass es rechtlich sauber ist, wenn auch nicht moralisch. Vermute ich zumindest stark. Mal sehen was Frau Bader meint :-)

Mitglied inaktiv - 05.06.2016, 20:26



Antwort auf: Erneut schwanger in Elternzeit

Hast du schon was zur Elternzeitverlängerung an den AG geschrieben? Wenn ja, doof. Wenn nein, dann tus auch nicht. Gruß Sabine

von SumSum076 am 05.06.2016, 21:00



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