Hallo Frau Bader,
befinde mich zur Zeit im Erziehungsurlaub und bin erneut schwanger. Erhalte ich dann 6 Wochen vor der Entbindung wieder Mutterschutzgeld oder gilt das nur, wenn man arbeiten geht. Muß ich auch meiner Krankenkasse mitteilen, daß ich schwanger bin? Wenn das 2. Kind da ist, muß ich dann erneut einen Antrag auf Erziehungsurlaub für drei Jahre stellen oder erst, wenn der alte Erziehungsurlaub abläuft?
Vielen Dank im voraus
Susi
Mitglied inaktiv - 10.01.2002, 12:03
Antwort auf:
erneut Schwanger im Erziehungsurlaub
Liebe Susi,
1. Sie erhalten Mutterschaftsgeld von der KK, aber keine AG-Beiträge
2. lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist.
Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist.
Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen.
Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet.
Ob man bei einem Vorstellungsgespräch Mitteilung von einer SS machen muss, hängt von der Art der Arbeit ab. Wenn man vom ersten Tag an nicht arbeiten kann (Chemiefabrik), muss man es sagen, bei einem Beruf wie Sekretärin hingegen nicht.
3. Erst wenn der alte EU abgelaufen ist können Sie mit einer Antragsfrist von 8 Wo. neuen EU beantragen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.01.2002