Frage: Erkrankung

Ich weiß nicht ob Sie mir da einen Rat geben könne, aber vielleich wissen Sie wo man sich sonst hinwenden kann. Mein Sohn Benjamin war als gesundes Baby geboren und hat am 10 Lebenstag Menengitis (außergewöhnlicher Art)bekommen. Es liefer Untersuchungen vom Gesundheitsamt. Dadurch ergab sich, dass die Ansteckung im Krankenhaus erfolgte. Doch auch sagten Sie dass es ein blöder Zufall währe und man da nichts erreichen könnte. Er hatte sich mit einer Wasserbakterie angestekt. Die Aussage war; "Man kann die Wannen keimarm machen, aber nicht keimfrei". Unser Sohn hat deshalb aber halbes Jahr im Krankenhaus verbracht, hat etwa 20 Operationen hinter sich, doch scheint es ihm Gott sei dank gut zu gehen. Ist es wirklich so, dass man da keinen zur Verantwortung ziehen kann? Vielleicht haben Sie eine Idee, was wir machen können. Wir haben zwar eine Rechtschutz-versicherung, die zu dem Zeitpunkt des Geschehens noch nicht bestand. MfG Ingrid

Mitglied inaktiv - 16.01.2002, 13:58



Antwort auf: Erkrankung

Liebe Ingrid, Sie tragen hier die Beweislast+ das Risiko der Klage (Versicherung zu spät abgeschlossen). Ich kann nicht beurteilen, ob das Khs. ein Verschulden nachgewiesen werden kann oder nicht, dazu fehlt mir das med. Fachwissen. Fragen Sie doch mal in einem unserer Experten-Foren, wie das aussieht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.01.2002