Sehr geehrte Frau Bader, wegen einer schweren Grippe war ich vor kurzem vier Tage lang nicht in der Lage, meine einjährige Tochter,(die im übrigen in diesem Zeitraum auch erkrankt war), zu versorgen. Da wir davon ausgingen, dass mein Mann in diesem Fall Anspruch auf Sonderurlaub wg Betreuung eines Kindes hat, blieb er zu Hause und kümmerte sich um die Kleine. Nun verweigert die Krankenversicherung meines Mannes (AOK)die Kostenübernahme mit der Begründung, dass meine Versicherung dafür zuständig sei ( ich bin als Beamtin privat versichert und habe Beihilfeanspruch). Wie sehen Sie den Fall? Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus und Grüße von H. Balthes H. Balthes
Mitglied inaktiv - 31.03.2003, 21:51