Hallo Frau Bader, Ich werde voraussichtl. am 04.06.01 in Mutterschutzurlaub gehen. Kann ich meinen verbleibenden Erholungsurlaub auch an den Mutterschutzurlaub nach der Geburt dranhängen??? Wenn ja, ab wann gibt es dann das Erziehungsgeld und Kindergeld??? Es ist unser 1. Kind und wir haben absolut keine Ahnung wie das so abläuft. Und noch eine Frage: Wird das Gehalt aus diesem Jahr mit in die Berechnung für die Erziehungsgeldgrenze genommen??? Vielen Dank für die Antwort Liebe Grüße Diana
Mitglied inaktiv - 10.01.2001, 16:01