Sehr geehrte Frau Bader, seit diesem Sommer können die Jugendämter in NRW die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen selber festlegen. Da die Regierung die Zuschüsse erheblich gekürzt haben, erhöhen die Jugendämter fast überall die Beiträge. Für uns bedeutet das (1 Kind im Kindergarten u. ein Hortkind), dass wir ab 01.08.06 fast 180 EUR monatlich mehr bezahlen müssen. Haben wir irgendeine Möglichkeit gegen dieses Bescheid zu klagen? Könnte man z.B. beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde einlegen, da ja laut einem älteren Urteil Familien mit Kindern finanziell entlastet werden sollten? Mit freundlichen Grüßen mm69
Mitglied inaktiv - 21.06.2006, 17:36