Liebe Frau Bader, ab November 2014 bin ich wieder zu 100% beschäftigt. Nun habe ich heute die Lohnsteuerklassen von meinem Mann und mir wechseln lassen. Ich arbeite nun wieder in der Steuerklasse 3. Ab Anfang Februar gehe ich in den Mutterschutz. Erhöht sich so mein Mutterschaftsgeld, oder kann mein Arbeitgeber sich gegen den Wechsel wehren und den Zuschuss für das Mutterschaftsgeld nach meiner alten Lohnsteuerklasse (5) berechnen? Vielen Dank im Voraus. Kittie
von Kittie81 am 30.09.2014, 12:53