Frage: Erhöhung/Kindesunterhalt

Hallo! Seit dem 1.7. wurde ja der Kindesunterhalt erhöht. Bisher musste der Kindesvater 231 Euro Kindesunterhalt bezahlen. Um wieviel erhöht sich der Unterhalt nun? Ich bin von 6% ausgegangen und bin auf 13,86 Euro gekommen. Der Kindesvater hat hat nun aber nur 10,00 Euro überwiesen, da sein Rechtsanwalt der Meinung ist, dies wäre der richtige Bterag. Was stimmt nun? Das Problem ist,jedesmal wenn es um so etwas wie die erhöhung geht bekomme ich nie den richtigen Betrag sondern, ca, 3-4 Euro weniger. Das heisst ich muss jedes Mal eine nciht erhebliche Summe an Anwaltskosten hinlegen, nur damit mein Kind sein geld bekommt. Kann man das auch anders regeln? Durchs Jugendamt? Vielen dank im Voraus Tanja

Mitglied inaktiv - 08.07.2003, 18:47



Antwort auf: Erhöhung/Kindesunterhalt

Hallo, das ist richtig. Wenden Sie sich an das Jugendamt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.07.2003



Antwort auf: Erhöhung/Kindesunterhalt

hi, der Regelbetrag wurde um ca 6% erhöht. Leider gibst du nicht an, wie alt das Kind ist, denn der Unterhalt richtet sich auch nach dem Lebensalter des Kindes. 0-5 6-11 12- etc Ausserdem käne es darauf an zu erfahren, in welche Gehaltsstufe er fällt. Ich gehe davon aus, dass das Kind über 6 und unter 12 Jahre alt ist und der Vater in Einkommensstufe 6 fällt Dann wäre der Zahlbetrag 249Euro, vorausgesetzt, dass die Annahmen zutreffen. Du kannst das Jugendamt mit der Beistandschaft beauftragen, die klären das dann im Namen des Kindes. Das ist jetzt auch bei gemeinsamen Sorgerecht möglich. Oder du musst zum Anwalt gehen. Ausserdem rate ich dir, einen "dynamisierten Unterhaltstitel" erstellen zu lassen, dann wird der VomHundertsatz in der Düsseldorfer Tabelle festgelegt und bei einer Anpassung der Tabelle wird automatisch der Neue Betrag fällig und du kannst den Wert zur Kontrolle aus der Tabelle entnehmen. cu

Mitglied inaktiv - 09.07.2003, 08:32



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