Erhöhte Erwerbsobliegemheit der Mutter ab 18 ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erhöhte Erwerbsobliegemheit der Mutter ab 18 ?

Hallo Die Tochter eines Freundes ist 18 geworden. Die Mutter hat noch nie gearbeitet, den Umgang vor Jahren erfolgreich vereitelt, selbst Ordnungsgelder brachten nichts. Nun ist ja auch die Mutter barunterhaltspflichtig, der Unterhalt muss neu berechnet werden. Kann sie sich weiterhin darauf ausruhen dass sie nun eine Erwachsene betreut, oder muss der Vater das so hinnehmen dass er mehr zahlen muss ? Der Bedarf wird doch nun geteilt zwischen den Eltern gemessen an ihren Einkünften, oder ?

von Sternenschnuppe am 13.04.2018, 11:22



Antwort auf: Erhöhte Erwerbsobliegemheit der Mutter ab 18 ?

Hallo, es kommt erst einmal darauf an, ob das Kind bei der Mutter wohnt u noch in der allgemeinen Schulausbildung ist - dann ist es priviligiert. Bei priviligierten Kindern besteht eine gesteigerte Erwerbsobliegenhiet beider Eltern.Dies führt dazu, dass für die Mutter von einem fiktiven Einkommen zum Vorteil des Vaters ausgegangen werden kann. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.04.2018



Antwort auf: Erhöhte Erwerbsobliegemheit der Mutter ab 18 ?

wovon lebt denn die mutter? auch sie hat eine erhöhte erwerbsobliegenheit, allerdings wird es schwierig, sie zum arbeiten zu zwingen. wenn sie tatsächlich arbeiten würde, denke ich, dass sie wahrscheinlich nicht relevant beitragen kann. so zahlt der vater halt das gleiche wie vor der volljährigkeit. umgangsverweigerung und zwangsgeld haben nichts damit zu tun. ab jetzt kann die tochter eh komplett allein entscheiden, wie sie umgang haben will. es ist nie zu spät :-)

Mitglied inaktiv - 14.04.2018, 08:48



Antwort auf: Erhöhte Erwerbsobliegemheit der Mutter ab 18 ?

Hallo Kravallie Die Hoffnung hat er auch. Die Mutter lebt von H4, schon immer. Eine Bankverbindung der Tochter hat er nicht.

von Sternenschnuppe am 14.04.2018, 10:32