Sehr geehrte Frau Bader,
meine Tochter und mein Mann sind privat versichert, ich gesetzlich. Wenn meine Tochter krank ist, und ich zu Hause bleibe, zahlt meine Kasse nicht. Ich muss entweder Urlaub nehmen oder bekomme für den Tag Lohn abgezogen. Ist das rechtens?
Mit freundlichen Grüßen
B.
von
CNS
am 29.01.2018, 21:16
Antwort auf:
Erhalte ich wirklich kein Geld, wenn mein Kind krank ist?
Hallo,
der § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V regelt diese Rechtsansprüche eindeutig. Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr (vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html). Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sind beide Ehepartner privat versichert, so besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V.
Ist ein Ehepartner privat und der andere Ehepartner gesetzlich versichert, so ist entscheidend bei welchem Ehepartner die Kinder mitversichert sind. Für den Fall, dass die Kinder dem Ehepartner zugeordnet sind, der privat versichert ist, so fallen die Kinder nicht unter den Geltungsbereich des SGB, da dessen Bestimmungen nur für gesetzlich Versicherte bindend gelten. Dies gilt unabhängig davon, ob der andere Ehepartner noch gesetzlich versichert ist.
Ansonsten kann man bis zu fünf Tage über § 616 BGB geltend machen. Das ist aber nachrangig.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.01.2018
Antwort auf:
Erhalte ich wirklich kein Geld, wenn mein Kind krank ist?
Ja, das ist so
von
Tini_79
am 30.01.2018, 10:17