Erhalte ich weiter Elterngeld, wenn ich im Bezugszeitraum ein Studium aufnehme?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erhalte ich weiter Elterngeld, wenn ich im Bezugszeitraum ein Studium aufnehme?

Unsere Tochter ist am 25. Juli 2013 geboren worden. Seitdem bin ich in Elternzeit und erhalte Elterngeld auf Basis meines Gehaltes. Zum Jahresende habe ich meine Stelle gekündigt, habe aber bis Ende Februar weiter Elterngeld beantragt. Im März möchte ich mich arbeitslos melden (mit ALG-I-Bezug) und ab April studieren und dann für die Monate April, Mai, Juni erneut Elterngeld beantragen. Wie wirken sich Arbeitslosigkeit und Studium auf das Elterngeld und dessen Höhe aus?

von Glückskerl am 30.11.2013, 16:10



Antwort auf: Erhalte ich weiter Elterngeld, wenn ich im Bezugszeitraum ein Studium aufnehme?

Hallo, entweder in EZ oder arbeitslos (=man steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung). Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.12.2013



Antwort auf: Erhalte ich weiter Elterngeld, wenn ich im Bezugszeitraum ein Studium aufnehme?

Ich verstehe den Sinn vom arbeitslos melden nicht. Du stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und es ist das gleiche Geld wie das Elterngeld von der Höhe her.

von Sternenschnuppe am 30.11.2013, 16:48



Antwort auf: Erhalte ich weiter Elterngeld, wenn ich im Bezugszeitraum ein Studium aufnehme?

Ähmm, wer hat dir den dazu geraten? Frage ist, ob dir das Arbeitsamt nicht erst einmal eine Sperre aufbrummt. Weil Du selbst gekündigt hast, und das ist in der Elternzeit eher absolut unlogisch. Zumal man auch in der Elternzeit arbeiten darf. Dürfen halt nur nicht mehr als 30 Std sein die Woche und solange wie es Elterngeld gibt wird Einkommen angerechnet. Die werden auch eher spanisch schauen, wenn Du erst unterbrichst, und dann wieder neu Eltermgeld beantragst - und das nach der Kündigung. Weiterer Vorteil, man ist krankenversihert und genießt Kündigungsschutz. Alg1 gibt es auch nur wenn die Kinderbetreuung gesichert ist. Diesen "HickHack" zwischen Elterngeld Teil1 udn Teil2 verstehe ich auch nicht. Will da der Kindsvater nehmen? Aber der muß eh 2 Monate mind. nehmen. Und ihr könntet die paralell nehmen. Wie gesagt, klingt für mich irgendwie wenig durchdacht. Du magst Dir was dabei gedacht haben, aber dann hätte man lieber im Vorfeld wegen des Studiums und möglicher Anrechnung nachgefragt. Wobei wohl Elterngeldbezug und Studium sich nicht ausschließen.

Mitglied inaktiv - 30.11.2013, 17:00



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