Zur Zeit bin ich noch in Elternzeit bis zum 26.12.2017, seit August arbeite ich in Elterteilzeit 16 Std pro Woche. Ab 27.12. tritt mein alter „normaler“ Arbeitsvertrag mit 40 Std pro Woche wieder in Kraft.
Ab da hatte ich eigentlich vor mir wieder ein Beschäftigungsverbot vom
FA ausstellen zu lassen, da ich erneut schwanger bin.
Nun meine Frage: welches Gehalt bekomme ich? Das Vollzeit- Gehalt oder den durchschnittlichen Lohn der letzten 13 Wochen? Oder zählt das Gehalt während der Elternzeit als „vorübergehende Gehaltsminderung“, die nicht zur Berechnung herangezogen werden darf?
LG
von
3hasenkinder
am 15.12.2017, 17:00
Antwort auf:
Erhalte ich volles Gehalt während eines Beschäftigungsverbotes nach Elternteilze
Hallo,
in einem BV bekommt man da, was man ohne bekäme.
Berücksichtigen Sie aber bitte, dass Sie mit dem BV nicht rechnen können. Zum einen holt man sich das nicht beim Arzt ab - der AG muss es nach Gefährdungslagenprüfung aussprechen. Und zum anderen hat sich die gesetzl. Situation verschärft.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.12.2017
Antwort auf:
Erhalte ich volles Gehalt während eines Beschäftigungsverbotes nach Elternteilze
sorry aber das hast du überhaupt nicht zu entscheiden! WENN es medizinische gründe gibt, dann stellt es der arzt aus. aber deine entscheidung ist das nicht! was geht denn mir dir? das is ja echt frech...warum solltest du denn ein bv wollen?
von
mellomania
am 15.12.2017, 17:23
Antwort auf:
Erhalte ich volles Gehalt während eines Beschäftigungsverbotes nach Elternteilze
Hallo,
die Richtlinien sind mittlerweile sehr streng, über die Notwendigkeit kannst nicht Du, sondern lediglich der Arzt oder AG entscheiden.
Dein erstes Kind muss auch eine Betreuungsplatz haben, denn nur unter einer Betreuung könntest du deinen Vollzeitjob wieder aufnehmen.
Die vorrangegangene EZ und Teilzeitbeschäftigung, wirkt sich nicht mindernd aus.
Liebe Grüße
von
Colien07022004
am 15.12.2017, 17:29
Antwort auf:
Erhalte ich volles Gehalt während eines Beschäftigungsverbotes nach Elternteilze
Naja, man bekommt in einem BV das was man auch ohne bekommen kann. ABER !!!, nur weil es bei der ersten Schwangerschaft ein BV gab, muss es das nicht auch bei der nächsten geben. Und wieso "holst" du dir ein BV bei deinem Arzt? Der muss ja entscheiden anhand medizinischer Grundlagen ob diese Schwangerschaft auch so extrem gefährlich für dich und dein Kind ist damit er das überhaupt ausstellen darf. Wenn der das wegen der Arbeit an sich ausstellt - das darf er eh nicht so einfach. Wegen der Arbeit ist Sache des AG - und der kann erst schauen ob er dich woanders einsetzen kann oder dich weiterhin 16 Std arbeiten lässt und über die restliche zeit ein Teil-BV ausstellt. Den 16 Std scheinen ja kein Problem für dich zu sein wenn du jetzt noch kein BV hast....
So oder so musst du überhaupt auch arbeitsfähig sein - grundsätzlich und dieses auch nachweisen unter Umständen gegenüber der KK. Wenn du also keine VZ-Betreuung für dein Kind hast, könnte das problematisch werden...
Ach ja, ab 2018 werden die Regel arg verschärft, wunder dich also nicht wenn es da Stress gibt. Ansonsten gilt, bis zum 26ten gibt es den TZ-Lohn, ab dem 27ten den VZ-Lohn sofern du alle entsprechenden Voraussetzungen für ein BV erfüllst.
Mitglied inaktiv - 15.12.2017, 19:01
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Erhalte ich volles Gehalt während eines Beschäftigungsverbotes nach Elternteilze
Das BV hätte ich schon zu Beginn der Schwangerschaft vom Arzt ausgestellt bekommen, weil es, wie in der ersten Schwangerschaft auch, eine medizinische Indikation dafür gibt.
Auch der Arbeitgeber würde mir SOFORT ein Beschäftigungsverbot erteilen, wenn er von der Schwangerschaft wüsste. (Bin Gesundheits- und Krankenpflegerin in einer Psychiatrie, geschlossene Abteilung).
Da ich aber gerade begonnen hatte in Teilzeit zu arbeiten, wollte ich nicht gleich wieder ausfallen. Außerdem muss auch ich sehen wo ich bleibe ;) und habe keine Lust mein Elterngeld später auf Grundlage des Teilzeit- Lohnes berechnet zu bekommen.
Da ich nun aber auch mit dem Arbeitgeber und speziell mit den Mitarbeitern aus der Lohnbuchhaltung gesprochen habe, und nun sicher bin ab 27.12. vollen Lohn zu bekommen, kann ich mir getrost das BV ausstellen lassen, von wem auch immer.
Und an die, die hier immer gleich an die Decke gehen: Immer schön ruhig bleiben :D
von
3hasenkinder
am 18.12.2017, 13:24