Erhalte ich Elterngeld für mein zweites Kind?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erhalte ich Elterngeld für mein zweites Kind?

Liebe Frau Bader, ich bin schwanger, der Stichtag ist der 8.11.2013. Mein erstes Kind wurde am 14.05.2012 geboren. Ein Jahr Elternzeit habe ich für meinen Sohn bereits in Anspruch genommen und ein weiteres auf die Zeit bis zum achten Lebensjahr übertragen. Wenn nun das zweite Kind zur Welt kommt, möchte ich gerne erstmal das verbleibende mir zustehende dritte Jahr Elternzeit für das erste Kind "aufbrauchen", damit es nicht verfällt. Bekomme ich dann trotzdem Elterngeld für das zweite Kind, obwohl ich ja nicht für das zweite, sondern für das erste Kind in Elternzeit bin? Vielen Dank!

von Bibabutzefrau am 24.04.2013, 12:41



Antwort auf: Erhalte ich Elterngeld für mein zweites Kind?

Hallo, ja, das geht. Aber dann verschenken Sie Geld. nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.04.2013



Antwort auf: Erhalte ich Elterngeld für mein zweites Kind?

Vielen Dank für Ihre Antwort! Leider verstehe ich sie nicht, es wäre super, wenn Sie mir das nochmal erklären könnten. Wieso verschenke ich Geld? Also ich gehe in drei Wochen wieder arbeiten, sobald mein Sohn ein Jahr alt ist. Mutterschutzgeld bekomme ich nicht, da ich Beamtin und privat versichert bin.

von Bibabutzefrau am 25.04.2013, 14:15



Antwort auf: Erhalte ich Elterngeld für mein zweites Kind?

Zu deiner Frage: Ja, bekommst du! Es fehlte die Info, dass du zwischen 1. Geburtstag von Kind 1 und dem neuen Mutterschutz wieder arbeiten möchtest. Hättest du weiter Elternzeit genommen, hättest du diese zum neuen Mutterschutz beenden können und damit wieder die vollen (Mutterschaftsgeld)Bezüge bekommen. Weißt du, dass du Teilzeit in Elternzeit machen kannst? Gruß Sabine

von SumSum076 am 25.04.2013, 23:20



Antwort auf: Erhalte ich Elterngeld für mein zweites Kind?

Die eigentliche Frage ist nicht die Höhe des Elterngeldes, sondern ob ich für Kind A offiziell in Elternzeit sein kann, während ich für Kind B Elterngeld beziehe oder ob ich nur für Kind B Elterngeld beziehe, wenn ich auf für Kind B in Elternzeit bin.

von Bibabutzefrau am 26.04.2013, 12:47



Antwort auf: Erhalte ich Elterngeld für mein zweites Kind?

Wie schon gesagt: Ja, du bekommst auch Elterngeld fürs 2. Kind, wenn du noch in Elternzeit für das erste bist. Gruß Sabine PS: Es hat keiner vom Elterngeld gesprochen!

von SumSum076 am 27.04.2013, 22:35



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