Ergänzung zu meiner Frage vom 25.4

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ergänzung zu meiner Frage vom 25.4

Hallo Frau Bader, Ich hatte bereits am 25.04 eine Frage an Sie gestellt, die Sie mir auch schon beantwortet haben! Vielen lieben Dank dafür! Nun hab ich nochmal eine Frage zu Ihrer Antwort! Bekommt Sie jetzt das gleiche Elterngeld wie bei dem ersten Kind? Wenn man die Monate bzw. Jahre in der sie in 3 Jahre in Elternzeit ist auch ohne bezug von Elterngeld, dh. im dritten Jahr rechnet? Oder nimmt man das erste Elternzeitjahr und das da erhaltenen Elterngeld zusammen, egal ob auf 1 oder 2 jahre aufgeteilt? Wann fällt man den in die "Nullmonate"? Wenn man in den 3 Jahren EZ nicht arbeitet, werden dann automatisch die 12 Monate vor der Geburt des 1 Kindes genommen? Vorher hatte Sie ja kein steuerpflichtige Erwerbseinkommen! Sorry wenn ich irgendwie die Fragen komisch stelle! :-))) Irgendwie steh ich auf dem Schlauch! Vielen Lieben Dank! Ihre Antworten hier sind Gold wert! Alles Liebe Pelzbär

von Pelzbär am 28.04.2014, 17:18



Antwort auf: Ergänzung zu meiner Frage vom 25.4

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.04.2014



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Sie hatte in den 12 Monaten vor neuem Mutterschutz kein Einkommen. Also sind es bei ihr alles Nullmonate, was zum Mindestsatz führt. Alles ab dem ersten Geburtstag ohne Einkommen ist Nullrunde, da im 2. Jahr Elterngeld lediglich die aufgehobene Rate ausgezahlt wird.

von Sternenschnuppe am 28.04.2014, 18:37



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Was hat die Freundin denn in den 12 Monaten vor dem neuen Mutterschutz verdient? Hatte sie in den 12 Monaten kein Einkommen aus Arbeit, war nicht schwangerschaftsbedingt krank geschrieben (Krankengeld) und auch kein Mutterschaftsgeld bekommen und auch kein Elterngeld bezogen (nur bis 1. Geburtstag), dann hatte sie überhaupt kein anrechenbares Einkommen. Alles andere ist dann egal, dann bekommt sie nur den Mindestsatz von 300 Euro. Gruß Sabine

von SumSum076 am 28.04.2014, 20:34



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Vielen lieben Dank euch Beiden für eure schnelle und hilfreiche Antwort! Schön das es solche Foren gibt! Ganz liebe Grüße Pelzbär

von Pelzbär am 28.04.2014, 23:22