Hallo Frau Bader, zur Ergänzung. Zum Zeitpunkt des Vergleiches war nur bekannt, dass die Kleine eine abgeknickte Harnröhre und wie mein Sohn Fieberkrämpfe hat. Der Richter hat dies aber nicht berücksichtigt, obwohl der KV sich geweigert hat sich das Notfallmedikament erklären zu lassen. Erst als gedroht wurde und des Wort Kindeswohlgefährdung fiel, hörte er es sich an, ob er den Ernst begriffen hat. Nein. Er hat die Kleine schon mehrmals mit 39° heim gebracht. Er meinte nur, die hat kein Fieber ich habe nachgemessen. Warum er bei Lana Fiebergemessen hat, obwohl sie nicht warm war. Konnte er nicht beantworten. Meine Freundin hat den KV aber dann über die Unverträglichkeit (Lactose) informiert. Wie gesagt, dass wird ignoriert. Erschwerend kommt jetzt hinzu, dass eine Fructoseunverträglichkeit sich herausgestellt hat Anfang der Woche. Nun hat meine Freundin noch mehr Angst um Lana. Sie war auch schon bei einer Anwältin. Muss Lana aber wohl bis zur Verhandlung rausgeben, um den Kontakt weiter aufrecht zu erhalten. Das Jugendamt sagt, dass es eine Ernährungsstörung und keine Krankheit ist und an Fieberkrämpfe stirbt bekanntlich kein Kind. Sie solle drauf vertrauen, dass der KV auf die Vaterinstinkte achtet. Schließlich wollte er Lana allein und kennt somit die Verantwortung. Und wie gesagt, dass Jugendamt ist der Meinung, dass der KV meine Freundin nicht informieren muss, wenn er in der Umgangszeit von drei Stunden mit Lana beim Arzt war oder sie Fieberkrämpfe bekommen hat. Das ist doch unverantwortlich. Sie informiert ihn doch auch, wenn Lana krank ist oder im Krankenhaus liegt. Kommentar von Jugendamt wegen einen "Schnupfen" müsste Sie den KV nicht belästigen und er muss auch nicht fragen. LG
von Kugeltugel am 16.10.2013, 15:53