Hallo Frau Bader, ich würde wenn sich eine neue berufliche Chance ergibt gerne die Elternzeit abbrechen. Das ginge aber nur wenn mein Mann meine verbleibende Elternzeit nehmen und auch entsprechend Elterngeld beantragen könnte. Eine einmalige Änderung ist ja für den Elterngeldantrag möglich. Also dürfte es doch kein Problem sein, wenn ich sagen wir mal im März eine neue Stelle ab Juni in Aussicht hätte den Antrag so zu ändern, das mein Mann die verbleibende Zeit nimmt und für die verbleibende Zeit Elterngeld bekommt, oder? Gibt es hier spezielle Anträge, oder wird der normale Elterngeldantrag einfach nochmal ausgefüllt? Vielen Dank im Voraus! Grüße
von BabyAnna am 29.07.2013, 16:08