Frage: erbschaftsausschlagung

Liebe Frau Bader! Kann man eine Erbschaft auch schriftlich ausschlagen? Habe vor ca zwei Wochen sämtliche für die Ausschlagung nötige Papiere beim Amtsgericht eingeworfen und bis heute noch keine Antwort erhalten, ob es denn auch schriftlich geht, da ich momentan zu den Geschäftszeiten einfach keine Zeit habe dort persönlich zu erscheinen! So langsam läuft die Frist ab. Was kann ich tun? Liebe Grüße Kyraleya

Mitglied inaktiv - 08.01.2008, 10:41



Antwort auf: erbschaftsausschlagung

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Hier geht es nur um Fragen und Probleme rund-ums-Baby. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.01.2008



Antwort auf: erbschaftsausschlagung

es ging um eine erbschaft die mein sohn wohl gemacht haben soll. ich kenne den verstorbenen nicht und mir wurde angeraten die erbschaft auszuschlagen (vom beistand beim jugendamt) ich habe die hinweise gelesen- aber trotzdem danke für die antwort...

Mitglied inaktiv - 08.01.2008, 23:15



Antwort auf: erbschaftsausschlagung

Hallo! Möglicherweise hat dich dein Beistand nur teilweise richtig beraten. Wende dich doch mal an euer Amtsgericht. Ich habe diesen fiktiven Fall mit meinem Beistand durchgesprochen (unbek. Opa väterl. stirbt, Kind hat Erbanspruch, ich aber keinen Überblick, ob er nicht nur Schulden erbt). Zuerst solltest du das Erbe ausschlagen. Damit verhinderst du, unhinterfragt Schulden zu übernehmen. Aber: Und jetzt kommt das besondere, was bei Erwachsenen nicht geht: Es gibt die Möglichkeit, dann prüfen zu lassen (ich bin mir nicht sicher, ob Amtsvormund, etc., daher lass dich da bitte gut beraten), ob er nicht doch statt nur Schulden ein Vermögen erbt. Dann kannst du die Erbausschlagung zurückziehen. Dabei gibt es aber bestimmte Dinge zu beachten und nur auf Verdacht das Erbe auszuschlagen, so wioe es dein Beistand geraten hat, ist voreilig. Informier dich mal, lohnt sich vielleicht!

Mitglied inaktiv - 09.01.2008, 08:38



Antwort auf: erbschaftsausschlagung

hallo! habe morgen einen termin beim amtsgericht! für alle die´s interessiert: es geht NICHT schriftlich! nur persönlich. mein beistand vom ja hatte sich erkundigt und da gab es definitiv nur schulden zu erben... naja die sache ist gott sei dank vom tisch! lg kyraleya

Mitglied inaktiv - 09.01.2008, 10:45