Frage: erbrecht

Meine Situation ist etwas kompliziert. Ich bin mit einem geschiedenen Mann (2 Kinder aus 1. Ehe, leben bei Mutter) verheiratet. Wir haben 2 gemeinsame Kinder. Ich habe das Haus von meinen Eltern geschenkt bekommen, nach wie vor wohnen sie bei uns im Haus. Sollte ich sterben, fällt ja das Erbe auf meinen Mann u. wenn er stirbt auf unsere und seine Kinder. Ich möchte verhindern, daß seine Kinder oder Ex aus 1. Ehe erben. Das Haus soll nur an meine 2 Kinder gehen. Reicht ein Testament aus, kann dies dann angefochten werden? Was ist die beste und sicherste Möglichkeit?

Mitglied inaktiv - 12.05.2005, 10:47



Antwort auf: erbrecht

Hallo, hier geht es nur r-u-b. Am besten lassen Sie sich von einem Notar vor Ort beraten. ich kann dies aber auch gerne per E-Mail entgeltlich tun. (sinnvoll, wenn Sie rechtsschutzversichert sind) Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.05.2005



Antwort auf: erbrecht

Hallo Joesi, mach ein Testament bei einem Notar der muß dich dazu auch beraten. Du hast zwar Testierfreiheit (heißt: du kannst alles was du willst in dein Testament schreiben), aber deinem Mann und deinen Kindern stehen Pflichtanteile zu die sie jeweils einklagen könnten. Ich denke der beste Weg bei euch ist, das du das Haus den Kindern vererbst und dein Mann schriftlich auf seinen Pflichtteil verzichtet. Damit müßtest du auf der sicheren Seite sein. Aber wie gesagt der Notar muß euch dazu sowieso beraten. Gruß Angela

Mitglied inaktiv - 12.05.2005, 23:11



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