Frage: Erbrecht meines Sohnes

Hallo, mein 2,5 jähriger Sohn ist unehelich geboren und ich bin nun seit 8 Monaten getrennt von seinem Kindsvater. Gestern kam die neue Tochter des Kindsvaters auf die Welt. Eigentlich weiß ich ja, dass mein Sohn erbbedingt (sollte dem Kindsvater etwas zustoßen) genauso berechtigt ist, wie die (ebenfalls uneheliche) gestern zur Welt gekommene Schwester meines Sohnes. Wie ist es jedoch mit Versicherungsverträgen, aus denen eine hohe Summe bei Ableben des Kindsvaters anfallen würden. Hierin ist oft die gesetzliche Erbfolge angegeben. Müssen sich die beiden Kinder also eine evtl. Summe teilen und da ich erwarten müsste, dass die jetzige Lebensgefährtin des Kindsvaters alle Unterlagen beiseite schaffen würde - wie würde ich an entsprechende Informationen kommen, um das Recht meines Sohnes wahrnehmen zu können? Muss die Versicherung die Unterlagen rausgeben, bei Vorlage eines Erbscheines? Wie sieht es aus mit Sachen, die sich im gemeinsamen Haushalt der Lebensgefährtin und des Kindsvaters befinden (und dessen Tochter). Hat mein Sohn hierauf auch einen Anspruch z.B. auf die Verwertung des Kfz´s des Kindsvaters, bestimmtes Mobiliar bzw. Wertgegenstände in der Wohnung? Mit freundlichen Grüßen Schneeschuh

Mitglied inaktiv - 11.07.2008, 23:13



Antwort auf: Erbrecht meines Sohnes

Hallo, beide sind zu gleichen Teilen erbberechtigt. Bei der Lebensversicherung kommt es darauf an, wie diese gestaltet ist. Es kann sein, dass die Summe in die ERbmasse fällt, es kann auch sein, dass er den Vertrag so gestaltet hat, dass er einen Berechtigten eingesetzt hat Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.07.2008



Antwort auf: Erbrecht meines Sohnes

Hi... so weit ich weiß, zählen Versicherungsgelder nicht automatisch zur Erbschaft... Also er kann eine X-beliebe PErson als Erben eintragen lassen und Sohnemann geht leer aus... Mein damaliger Freund (und inzwischen liebevolle Ehemann) hatte nämlich auch eine LV, deren "Erbe" auf die Mutter ging... als wir "fest" zusammen waren, hat er mich eintragen lassen... er könnte es aber jederzeit auf eine "geliebte" ändern... so sagte es mir die Versicherung... LG Peeka PS: Also wenn der Ex schau ist, dann trägt er jemanden ein... wenn nicht, dann denke ich mal isses Erbmasse...

Mitglied inaktiv - 12.07.2008, 20:09



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