Hallo, mein 2,5 jähriger Sohn ist unehelich geboren und ich bin nun seit 8 Monaten getrennt von seinem Kindsvater. Gestern kam die neue Tochter des Kindsvaters auf die Welt. Eigentlich weiß ich ja, dass mein Sohn erbbedingt (sollte dem Kindsvater etwas zustoßen) genauso berechtigt ist, wie die (ebenfalls uneheliche) gestern zur Welt gekommene Schwester meines Sohnes. Wie ist es jedoch mit Versicherungsverträgen, aus denen eine hohe Summe bei Ableben des Kindsvaters anfallen würden. Hierin ist oft die gesetzliche Erbfolge angegeben. Müssen sich die beiden Kinder also eine evtl. Summe teilen und da ich erwarten müsste, dass die jetzige Lebensgefährtin des Kindsvaters alle Unterlagen beiseite schaffen würde - wie würde ich an entsprechende Informationen kommen, um das Recht meines Sohnes wahrnehmen zu können? Muss die Versicherung die Unterlagen rausgeben, bei Vorlage eines Erbscheines? Wie sieht es aus mit Sachen, die sich im gemeinsamen Haushalt der Lebensgefährtin und des Kindsvaters befinden (und dessen Tochter). Hat mein Sohn hierauf auch einen Anspruch z.B. auf die Verwertung des Kfz´s des Kindsvaters, bestimmtes Mobiliar bzw. Wertgegenstände in der Wohnung? Mit freundlichen Grüßen Schneeschuh
Mitglied inaktiv - 11.07.2008, 23:13