Angenommen man ist verheiratet mit Kindern, und es läge kein Testament vor. Wenn ein Elternteil stirbt würden die Kinder den Pflichtteil erhalten und der Überlebendende Elternteil den Rest?
Sind Eltern/Geschwister des Verstorbenen auch Erbberechtigt?
Hatte da was gelesen, allerdings stand da nicht dabei, das es Kinder gab. Hier wurde gesagt Verwandte und überlebender Ehepartner wären Erbberechtigt.
Ratlose Grüße
Peeka
von
peekaboo
am 19.03.2014, 09:40
Antwort auf:
Erbfrage... hab da was gelesen... gerne an ALLE
Hallo,
nein.
Wenn es kein Ehevertrag gibt, bekommt der Ehepartner 1/2 und die andere Hälfte teilen sich die Kinder.
Erben der 2. Ordnung (Eltern und deren Abkömmlinge) erben nur, wenn es keine Erben der 1. Ordnung (=Kinder) gibt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.03.2014
Antwort auf:
Erbfrage... hab da was gelesen... gerne an ALLE
verheiratet ist und es kein Testament gibt, erbt immer der Ehepartner. Wenn es ein Testament gäbe, würden dann die Erben 2. Ordnung einen Pflichtteil bekommen?
LG
Peeka
von
peekaboo
am 19.03.2014, 10:05
Antwort auf:
Erbfrage... hab da was gelesen... gerne an ALLE
Nö- nur, wenn es keine Kinder gibt....§ 2309 BGB :-)
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.03.2014
Antwort auf:
Erbfrage... hab da was gelesen... gerne an ALLE
Mir hat ein Notar sogar mal dazu gesagt das man seine Kinder im Grunde gar nicht enterben kann (kann nur gerichtlich festgelegt werden), und auch ein - ich meine schweizer - Testament mit dem zuerst alles der Ehepartner erben soll und erst bei dessen Tod die Kinder, könne gerichtlich angefochten werden und den Kindern stünde dann letztlich doch ihr Pflichtteil zu.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 19.03.2014, 13:28
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Erbfrage... hab da was gelesen... gerne an ALLE
Wir haben nix gemacht bisher, aber beide Lebensversicherungen die einen anständigen Betrag ausweisen um ggf. Kinder auszahlen zu können.
Da haben wir jeweils den anderen als alleinig Begünstigten eintragen lassen.
von
Sternenschnuppe
am 20.03.2014, 09:18
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Erbfrage... hab da was gelesen... gerne an ALLE
Klar, das sog. Berliner Testament kann ja für die Kinder nicht rechtsverbindlich sein, denn es ist eine Quasi-Enterbung sogar über den Pflichtteil hinaus. Es ist ein Wunsch der Eltern, dass die Kinder warten, diese müssen aber nicht.
von
Pamo
am 20.03.2014, 19:10