Erbfrage... hab da was gelesen... gerne an ALLE

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erbfrage... hab da was gelesen... gerne an ALLE

Angenommen man ist verheiratet mit Kindern, und es läge kein Testament vor. Wenn ein Elternteil stirbt würden die Kinder den Pflichtteil erhalten und der Überlebendende Elternteil den Rest? Sind Eltern/Geschwister des Verstorbenen auch Erbberechtigt? Hatte da was gelesen, allerdings stand da nicht dabei, das es Kinder gab. Hier wurde gesagt Verwandte und überlebender Ehepartner wären Erbberechtigt. Ratlose Grüße Peeka

von peekaboo am 19.03.2014, 09:40



Antwort auf: Erbfrage... hab da was gelesen... gerne an ALLE

Hallo, nein. Wenn es kein Ehevertrag gibt, bekommt der Ehepartner 1/2 und die andere Hälfte teilen sich die Kinder. Erben der 2. Ordnung (Eltern und deren Abkömmlinge) erben nur, wenn es keine Erben der 1. Ordnung (=Kinder) gibt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.03.2014



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verheiratet ist und es kein Testament gibt, erbt immer der Ehepartner. Wenn es ein Testament gäbe, würden dann die Erben 2. Ordnung einen Pflichtteil bekommen? LG Peeka

von peekaboo am 19.03.2014, 10:05



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Nö- nur, wenn es keine Kinder gibt....§ 2309 BGB :-)

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.03.2014



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Mir hat ein Notar sogar mal dazu gesagt das man seine Kinder im Grunde gar nicht enterben kann (kann nur gerichtlich festgelegt werden), und auch ein - ich meine schweizer - Testament mit dem zuerst alles der Ehepartner erben soll und erst bei dessen Tod die Kinder, könne gerichtlich angefochten werden und den Kindern stünde dann letztlich doch ihr Pflichtteil zu. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 19.03.2014, 13:28



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Wir haben nix gemacht bisher, aber beide Lebensversicherungen die einen anständigen Betrag ausweisen um ggf. Kinder auszahlen zu können. Da haben wir jeweils den anderen als alleinig Begünstigten eintragen lassen.

von Sternenschnuppe am 20.03.2014, 09:18



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Klar, das sog. Berliner Testament kann ja für die Kinder nicht rechtsverbindlich sein, denn es ist eine Quasi-Enterbung sogar über den Pflichtteil hinaus. Es ist ein Wunsch der Eltern, dass die Kinder warten, diese müssen aber nicht.

von Pamo am 20.03.2014, 19:10