Frage: Erbe an nicht volljährige Kinder

Hallo Frau Bader, für den Fall des gleichzeitigen Ablebens meines Mannes und mir, möchten wir, dass die Kinder zu meiner Mutter kommen. Wir haben jeweils eine Risiko-LV, aus meinem Angestelltenverhältnis eine Hinterbliebenenversorgung und aus der Fa. meines Mannes würde sein Anteil vererbt (nicht ausbezahlt), wir vererben weiterhin ein Haus. Meine Frage: da ja nur die Kinder erben und meine Mutter nicht, würde ihr das Geld überhaupt zur Verfügung stehen oder erhalten die Kinder das Geld erst mit 18, wenn die kostenintensiven Jahre vorüber sind? Wie läuft das praktisch? Danke und viele Grüße Ina.

Mitglied inaktiv - 08.04.2008, 14:13



Antwort auf: Erbe an nicht volljährige Kinder

Hallo, 1. Je nach Alter bekommt die Oma die Kinder gar nicht (geben Sie mal den Suchbegriff TESTAMENT ein) 2. Es wird vom Vormundschaftsgericht ein Vermögensverwalter eingesetzt. Der gibt der Oma dann auch mtl. Geld. ÖLgene Sie dies schriftlich fest! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.04.2008



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