Guten Tag,
meine Frage bezieht sich nicht direkt auf das Thema Baby. Eine Bekannte möchte mir und meinem kleinen Sohn ihr gesamtes Geld vermachen. Da sie den Kindern ihres verstorbenen Bruders keinen Pfenning gönnt scheidet ein Testament aus, da sie sonst ja den Pflichtteil bekommen würden. Gibt es eine Möglichkeit dass Ihre Konten und Sparbücher bei Ihrem Tod auf uns überschrieben werden und die Verwandten nichts bekommen? Welche Möglichkeiten haben wir?
Vielen Dank
Isa Lohe
Mitglied inaktiv - 20.09.2002, 20:42
Antwort auf:
Erbe/Hinterlassenschaft
Liebe Isabel,
stimmt.
Die Kinder haben keinen Erbteilsanspruch.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.09.2002
Antwort auf:
Erbe/Hinterlassenschaft
Nur die Verwandtschaft ersten Grades hat Anspruch auf einen Pflichtteil. Also die Kinder des verstorbenen Bruders bekommen gar nichts, selbst wenn ein Testament existieren würde.
Die Abkömmlinge (kinder) deiner Bekannten, der Ehemann und die Eltern haben Anspruch auf einen Pflichtteil.
Also kann sie beruhigt ein Testament machen und dich als Alleinerbin einsetzen. Selbst wenn der Bruder noch leben würde, wäre er nicht erberechtigt wenn sie es nicht will.
Mitglied inaktiv - 21.09.2002, 21:57