Entsteht Nachteil, wenn ich die Schwangerschaft vor dem 01.08.2016 bekannt gebe

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Entsteht Nachteil, wenn ich die Schwangerschaft vor dem 01.08.2016 bekannt gebe

Ich habe am 01.07.2014 einen befristeten Arbeitsvertag vom 01.08. 2014 bis 31.07.2016 unterzeichnet. Ergänzend zu diesem Vertrag erhielt ich am 20.03.2016 einen 1. Änderungsvertrag (Arbeitszeit), dieser gilt bis einschließlich Juni 2016. Im April 2016 erhielt ich dann einen 2. Änderungsvertrag, auf unbestimmte Zeit, dieser wurde bezugnehmend auf meinen ersten Arbeitsvertrag ausgestellt. Leider wurde bei diesem Bezug das Datum falsch eingetragen, statt 01.01.2014 steht dort 01.07.2015. Der Vertrag ist unterzeichnet, aber das falsche Datum soll jetzt noch geändert werden. Letzte Woche erfuhr ich, dass ich schwanger bin. Ich würde meinen Arbeitgeber gern davon in Kenntnis setzen, habe jedoch Bedenken, dass mir dadurch ein Nachteil entsteht, da der Vertrag auf unbestimmte Zeit ja erst ab 01.08.2016 gilt. Ist das richtig?

von Mama2016! am 30.05.2016, 09:29



Antwort auf: Entsteht Nachteil, wenn ich die Schwangerschaft vor dem 01.08.2016 bekannt gebe

Hallo, ich würde ihn erst ändern lassen - obwohl es ja offensichtlich ist Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.06.2016



Antwort auf: Entsteht Nachteil, wenn ich die Schwangerschaft vor dem 01.08.2016 bekannt gebe

Vertrag ist Vertrag. Warte bis er geändert und richtig ist, dann kann nix mehr passieren.

von Sternenschnuppe am 30.05.2016, 09:34



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