Frage: Entgeltung des Urlaubs

Hallo, das Meiste ist nun geklärt. Es gab 2 direkt in einander greifende Elternzeiten mit dem entsprechenden Mutterschutz. Der Mutterschutz für das 2. Kind beträgt 3 Jahre, von denen 1 Jahr vergangen ist. Bei jedem Kind wurden jeweils 5 Monate durch den Mutterschutz angekratzt. Somit besteht bei 26 Tagen Urlaub im Jahr folgender Anspruch: 5/12 * 26 = 10,83 Tage also 11 Tage Urlaubsanspruch für den Mutterschutz. Das Ganze mal 2 wegen der 2 Kinder macht in Summe 22 Tage. Des weiteren besteht aus 2009 wegen einem Beschäftigungsverbot noch ein Urlaubsanspruch von 15 Tagen. Der Urlaub konnte da wegen des Verbotes nicht genommen werden. Macht in Summe 37 Urlaubsanspruch, oder? Zweite Frage: Wenn man selber zum 01.05.2013 fristgerecht kündigt, läuft ja die Elternzeit bis zu diesem Termin weiter, oder? Geplant war sie für 2 weitere Jahre. Wenn der Arbeitgeber diese 37 Tage entgelten soll, muss er das erst zum 01.05.2013 tun? Oder darf man eine angemessene Frist zu 01.03.2013 setzen? Es kann ja kein urlaub anfallen oder genommen werden, wegen der Elternzeit. Gibt es da ein Gesetz oder eine Regelung? Bin dankbar für jede Antwort.

von hanseat am 15.02.2013, 16:32



Antwort auf: Entgeltung des Urlaubs

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise und fragen Sie allgemeiner! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.02.2013



Antwort auf: Entgeltung des Urlaubs

Es sollte natürlich heissen: das Meiste ist nun geklärt. Es gab 2 direkt in einander greifende Elternzeiten mit dem entsprechenden Mutterschutz. Die Elternzeit für das 2. Kind beträgt 3 Jahre, von denen 1 Jahr vergangen ist.

von hanseat am 15.02.2013, 16:38