Hallo, Ich hatte leider in der 13. Woche eine Fehlgeburt und bin seitdem krankgeschrieben. Nächste Woche sind die 6 Wochen voll, danach bekomme ich nur noch 60% von der Krankenkasse. Ich hatte während meiner Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot. In Ca. 2 Wochen wagen wir den 2. Versuch einer EMS. Nach dem Transfer gilt sofort wieder das Beschäftigungsverbot. Jetzt meine Frage: Wie berechnet sich das Entgelt während des Beschäftigungsverbotes? Wird mein Gehalt auch trotz vorheriger Krankschreibung komplett gezahlt oder werden die 60% des Krankengeldes angerechnet?? Ich hoffe Sie können mir schnell helfen! Vielen Dank! Viele Grüße, Engelchen
von EngelchenaufWolke7 am 06.12.2013, 00:37