Entgelt bei Beschäftigungsverbot und vorheriger Krankenzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Entgelt bei Beschäftigungsverbot und vorheriger Krankenzeit

Hallo, Ich hatte leider in der 13. Woche eine Fehlgeburt und bin seitdem krankgeschrieben. Nächste Woche sind die 6 Wochen voll, danach bekomme ich nur noch 60% von der Krankenkasse. Ich hatte während meiner Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot. In Ca. 2 Wochen wagen wir den 2. Versuch einer EMS. Nach dem Transfer gilt sofort wieder das Beschäftigungsverbot. Jetzt meine Frage: Wie berechnet sich das Entgelt während des Beschäftigungsverbotes? Wird mein Gehalt auch trotz vorheriger Krankschreibung komplett gezahlt oder werden die 60% des Krankengeldes angerechnet?? Ich hoffe Sie können mir schnell helfen! Vielen Dank! Viele Grüße, Engelchen

von EngelchenaufWolke7 am 06.12.2013, 00:37



Antwort auf: Entgelt bei Beschäftigungsverbot und vorheriger Krankenzeit

Hallo, ein BV kann man nur bei festgestellter SchwS ausgestelltw erden. Ansonsten eine Krankschreibung, nach einem Transfer aber aus körperlichen Gründen absolut unüblich. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.12.2013



Antwort auf: Entgelt bei Beschäftigungsverbot und vorheriger Krankenzeit

Was ist eine EMS ? BV gibt es nur bei nachgewiesener Schwangerschaft. Ich hatte 2 und jeweils erst ab Herzschlag. Vorher ist es laut meinem FA und auch Krankenkasse nicht zulässig. Krankenzeit wird für die Berechnung beim BV ausgeklammert.

von Sternenschnuppe am 06.12.2013, 09:04



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