Guten Abend, ich bin mir nicht sicher, ob ich mit dieser Frage hier richtig bin. Hoffentlich können sie mir trotzdem weiter helfen. Ich habe ein Wahlrecht nach §28a Abs.7 TVÜ-VKA; Überleitung in der Entgeldtabelle S für Beschäftigte im Sozialen- und Erziehungsdienst. Ich bin echt überfordert, ob ich im BAT bleiben oder in den TVöD wechseln sollte. Sollte die Frage hier richtig sein, würde ich gerne die mitgeschickten Daten nachreichen. Mit freundlichen Grüßen, Stephie
Mitglied inaktiv - 24.01.2010, 20:48