Frage: Entgeldfortzahlung

Sehr geehrte Frau Bader, In den letzten monaten wurde ich mehrmals krankgeschrieben. Die Aus sind immer pünktlich bei dem Arbeitgeber angekommen, aber nicht bei der Krankenkasse, da ich frisch auf dem Arbeitsmarkt bin wusste ich nicht , dass ich die auch bei der Krankenkasse einreichen muss. Nun habe ich es nach Monaten erfahren, dass man die bei der KK abgeben muss, habe die ganzen Aus zusammen gelegt und die nachträglich bei der KK eingereicht. Die Dame von der Krankenkasse teilte mir mit, dass ich aufgrund der verschiedenen Diagnosen noch kein Krankengeld reif bin. Sie teilte mir aber auch mit, dass die Arbeitgeber nach 42 Kalendertagen bei der KK anrufen und nachfragen, wie viel die an Entgeld fortzahlen müssen. Kann mir der Arbeitgeber die Entgeldfortzahlung einstellen ? , da die Aus bei der KK zu spät eingegangen sind? Falls ja, kann ich das Geld zurück fordern, weil ich ja nachgewiesen habe, dass kein Krankengeld vorliegt? Mfg

von Summy67 am 20.08.2018, 16:30



Antwort auf: Entgeldfortzahlung

RUB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.08.2018



Antwort auf: Entgeldfortzahlung

Hallo! Du wirst hier nur eine Beratung zu rechtlichen Probleme rund um Schwangerschaft und Familie bekommen. Wenn du (recht kurze) Krankschreibungen zu wechselnden Diagnosen bekommen hast, muss dein AG jedes Mal zahlen, da ist die KK außen vor. Erst bei mehr als 42 Tagen für die gleiche Diagnose zahlt die KK ca 60% Krankengeld und der AG dann nicht mehr. Aber in dieser Situation bist du doch gar nicht, oder? Wie hat die KK eigentlich von den AUs erfahren?

von drosera am 20.08.2018, 21:13