Hallo, da seit Beginn meiner Schwangerschaft immer wieder Komplikationen aufgetreten sind, war ich (mit Abständen) seit Schwangerschaftsbeginn insgesamt bereits 20 Tage krankgeschrieben. Auf Anraten meiner Frauenärztin sollte ich nun auch wieder und diesmal auch länger (ca. 4 Wochen)krankgeschrieben werden. Nun aber zu meiner Frage: Mein Arbeitgeber ist ja nur zu 6 Wochen Entgeldfortzahlung verpflichtet und ich mache mir nun Sorgen was passiert, falls ich die 6-Wochen-Frist überschreite und habe mich hierzu auch schon mit meinem Betriebsrat unterhalten. Seiner Meinung nach, geht die Überprüfung, ob die 6-Wochen-Frist bereits überschritten ist (wenn keine zeitlich zusammenliegende Krankschreibung > 6 Wochen vorliegt!), nicht direkt von der Krankenkasse aus (da sich ja daraus ein ein Nachteil -> Zahlung von Krankengeld) ergeben könnte). Ausserdem meinte er, dass die Personalabteilung meiner Firma diese Nachforschungen nicht stelle, ausser es liege natürlich eine Krankschreibung > 6 Wochen vor. Können Sie mir das bestätigen, d.h. das Krankenkassen nicht von sich aus die bereits vorliegenden Krankschreibung mit der gleichen Diagnose überprüfen und ggf. den Arbeitgeber auf diesen Sachverhalt hinweisen ? Vielen lieben Dank. Peanut31
Mitglied inaktiv - 03.03.2006, 13:16