Sehr geehrte Frau Bader,
ich arbeite als Zahnärztin in einem Angestelltenverhältnis und nebenbei noch in einem 450Euro-Job (ebenfalls zahnärztliche Tätigkeit).
Während der Schwangerschaft unterliege ich einem Beschäftigungsverbot. Dass ich von meinem Arbeitgeber bis zur Geburt den vollständigen Nettolohn bekomme weiß ich; habe ich jedoch auch einen Anspruch auf die 450,00 Euro? Wenn ja, wer kommt dafür auf?
Ich danke Ihnen für ihre Antwort.
Liebe Grüße
von
sthuno
am 16.12.2013, 18:10
Antwort auf:
Entgeldfortzahlung bei Beschäftigungsverbot
Hallo,
bei beiden! Der Ag kann sich das Geld evtl. von der KK zurückholen
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.12.2013
Antwort auf:
Entgeldfortzahlung bei Beschäftigungsverbot
Vielleicht sollte ich noch dazu sagen, dass ich in dem 450Eurojob sehr flexibel bin. Ich kann mich selber in die Schichten einteilen, und somit selber meinen "Lohn" festlegen. Die letzten 6 Monate habe ich jedoch immer 1 Nacht- und eine Tagesschicht gearbeitet, so dass ich bei 440,00 EUR war.
von
sthuno
am 16.12.2013, 19:15
Antwort auf:
Entgeldfortzahlung bei Beschäftigungsverbot
Hallo. Der ag des 450 euro jobs muss dich auch weiterhin bezahlen, läuft wie bei drr anderen Stelle auch.
von
CKEL0410
am 16.12.2013, 20:35
Antwort auf:
Entgeldfortzahlung bei Beschäftigungsverbot
Aber wer kommt denn bei dem 450 Euro-Job dafür auf? Kann der AG sich das ebenfalls von meiner Krankenkasse zurück holen wie mein "richtiger" AG?
Ich habe ja auch keinen Vertrag für den Nebenjob, spielt das keine Rolle?
von
sthuno
am 18.12.2013, 20:08