Entgeldfortzahlung bei Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Entgeldfortzahlung bei Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite als Zahnärztin in einem Angestelltenverhältnis und nebenbei noch in einem 450Euro-Job (ebenfalls zahnärztliche Tätigkeit). Während der Schwangerschaft unterliege ich einem Beschäftigungsverbot. Dass ich von meinem Arbeitgeber bis zur Geburt den vollständigen Nettolohn bekomme weiß ich; habe ich jedoch auch einen Anspruch auf die 450,00 Euro? Wenn ja, wer kommt dafür auf? Ich danke Ihnen für ihre Antwort. Liebe Grüße

von sthuno am 16.12.2013, 18:10



Antwort auf: Entgeldfortzahlung bei Beschäftigungsverbot

Hallo, bei beiden! Der Ag kann sich das Geld evtl. von der KK zurückholen Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.12.2013



Antwort auf: Entgeldfortzahlung bei Beschäftigungsverbot

Vielleicht sollte ich noch dazu sagen, dass ich in dem 450Eurojob sehr flexibel bin. Ich kann mich selber in die Schichten einteilen, und somit selber meinen "Lohn" festlegen. Die letzten 6 Monate habe ich jedoch immer 1 Nacht- und eine Tagesschicht gearbeitet, so dass ich bei 440,00 EUR war.

von sthuno am 16.12.2013, 19:15



Antwort auf: Entgeldfortzahlung bei Beschäftigungsverbot

Hallo. Der ag des 450 euro jobs muss dich auch weiterhin bezahlen, läuft wie bei drr anderen Stelle auch.

von CKEL0410 am 16.12.2013, 20:35



Antwort auf: Entgeldfortzahlung bei Beschäftigungsverbot

Aber wer kommt denn bei dem 450 Euro-Job dafür auf? Kann der AG sich das ebenfalls von meiner Krankenkasse zurück holen wie mein "richtiger" AG? Ich habe ja auch keinen Vertrag für den Nebenjob, spielt das keine Rolle?

von sthuno am 18.12.2013, 20:08



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